Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Servomold GmbH & Co. KG

Systemkomponenten, Distributoren, Ausschraubeinheiten..., Werkzeugbau, MoldControl, Unscrewing
Adresse / Anfahrt
Gewerbepark Gräsig 72
64711 Erbach
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-08:
(die Entwicklung und der Vertrieb von mechanischen Komponenten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Relystraße 29 a, 64720 Michelstadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: EXACON Verwaltungs-GmbH, Michelstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 71591).

2013-08-06:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Servomold GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: EXACON Verwaltungs-GmbH, Michelstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 71591). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Servomold Verwaltungs GmbH, Michelstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 92267).

2017-02-22:
Neuer Sitz: Erbach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gewerbepark Gräsig 72, 64711 Erbach. Geändert, nun: persönlich haftende Gesellschafterin: Servomold Verwaltungs GmbH, Erbach . Der Sitz ist nach Erbach verlegt.

2017-09-07:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der i-Mold GmbH & Co. KG mit Sitz in Erbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing