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SiTEC KG

Andere, Gefahrstoffen und Prüfung, Umgang mit Gefahrstoffen..., Arbeitsmedizin, DGUV, Brandschutzbauleiter, Explosionsschutzbeauftragte, Überprüfung, Arbeitsverfahren, Brandschutzbeauftragten, Arbeitsschutzes
Adresse / Anfahrt
Mittelheimer Straße 15
65232 Taunusstein
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 25 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-10:
(Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen jedweder Art im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit und dem Brandschutz. Darüber hinaus ist die Gesellschaft tätig im Bereich der Gefahrstoffe sowie dem Verkauf, der Vermittlung und der Reparatur von technischem Gerät im Rahmen der vorgenannten Tätigkeitsfelder.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mittelheimer Straße 15, 65232 Taunusstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wagner, Peter, Taunusstein, *25.10.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wagner, Christoph, Wiesbaden, *07.04.1989.

2020-07-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SITEC Dienstleistungen UG mit dem Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 25491) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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