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Drahtseile24 GmbH

Edelstahlseil, Abhängeseile, Augplatte..., Augterminal, Chokerseil, DIN-Europäischer, DIN-Vorgaben, Drahtseil Meterware, Drahtseile für Garagentore, Drahtseile mit Haken
Adresse / Anfahrt
Gewerbestraße 18
21279 Hollenstedt
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2019. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 18, 21279 Hollenstedt. Gegenstand: Die Drahtseilekonfektion, der Handel mit Drahtseilen und technischen Produkten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Witthuhn, Ingo, Hollenstedt, *11.12.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen als Gesamtheit des Ingo Witthuhn e.K., Hollenstedt im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 28.08.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Witthuhn Ingo, Hollenstedt, 11.12.1960 unter der Firma Ingo Witthuhn e.K. in Hollenstedt betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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