2010-04-09: 08.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 19.12.2009.; Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..
2010-06-14: Sozialverband Deutschland - Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 03.06.2010 erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Vereine steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..