2011-05-06: Firma: Sonic Healthcare Germany GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Charlottenstraße 62, 10117 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Sonic Healthcare Europe GmbH, Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 41287); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRA 40594) nach Berlin verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 14.11.2006.
2012-01-27: Änderung zu Nr. 1:; Sitz verlegt; Persönlich haftender Gesellschafter:; Sonic Healthcare Europe GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 134218 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Exner, Frank, *29.05.1968, Waghäusel; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen.
2013-01-07: Prokura: 2. Plaga, Dirk, *19.03.1965, Wetter; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen.
2013-01-31: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GLP networks GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 115486) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2013-12-11: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Mecklenburgische Straße 28, 14197 Berlin
2018-07-10: Prokura: 3.
Lüdemann, Sascha Alexander, *11.07.1969, Dassendorf; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; 4.
Rosenthal, Stefan, *22.12.1979, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen
2019-04-16: Prokura: 5.
Hennig, Markus, *29.08.1980, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen; Nicht mehr Prokurist: 2. Plaga, Dirk
2019-09-12: Persönlich haftender Gesellschafter: 2.
Sonic Healthcare Continental Europe GmbH, Bozen, Italien
(Registro delle Imprese, 02975650215); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Sonic Healthcare Europe GmbH
2020-02-13: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.01.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DocNet Systems GmbH mit Sitz in Lehrensteinsfeld (Amtsgericht Stuttgart, HRB 108768) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-03-23: Prokura: 6.
Abesser, Kai, *21.07.1963, Lehrensteinsfeld; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen