Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Sonnenschutztechnik Eder GmbH

Adresse / Anfahrt
Winzer, Hinterreckenberg 9
94577 Winzer
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-09-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.09.2016. Geschäftsanschrift: Hinterreckenberg 9, 94577 Winzer. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Montage von Sonnenschutzanlagen, Toren und Insektenschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eder, Stefan, Iggensbach, *03.04.1990, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des gesamten Vermögens der Einzelfirma Bauelemente Eder Horst e.K. mit dem Sitz in Winzer und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2017-06-14:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.04.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2017 das unter der Firma Bauelemente Eder Horst e. K. mit Niederlassung in Winzer betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Eder, Stefan, Iggensbach, *03.04.1990 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.