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Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH

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Kemperplatz 1
10785 Berlin
2x Adresse:

Arnulfstraße 56
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Ridlerstraße 39
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mind. 51 Mitarbeiter
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16x HR-Bekanntmachungen:

2006-08-09:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 5. Schau, Jürgen Josef; Geschäftsführer:; Bachmann, Martin, *03.11.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.

2007-12-13:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich "Musikverlag", auf die Mambo Musik Verlags- und Produktionsgesellschaft Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 86512 B) durch Abspaltung zur Aufanhme übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2007-12-13:
Firma: Sony Pictures Releasing GmbH Sitz: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 20459 Hamburg ist aufgehoben. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 Abs. 4 (Gegenstand des Unternehmens). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sony Pictures Releasing GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 75148 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2008-01-17:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich "Home Entertainment", auf die Columbia TriStar Home Entertainment GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 128797) durch Ausgliederung zur Aufnahme übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2008-11-13:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Roth, Stephanie; Geschäftsführer:; 8. Boehm, Timothy, *27.02.1959, CT.0661 / USA; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.

2009-03-11:
Prokura: 6. Zielinski, Albert, *16.06.1955, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.

2009-08-11:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 6. Scott, Malisa.

2011-11-25:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Oceanic Filmproduktion GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HRB 40140 durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2011-12-02:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sony Medienbeteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 78675 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2015-03-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Halby, Karen; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Kober, Steven; Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Boehm, Timothy; Geschäftsführer: 9. Ditter, Andreas, *09.10.1965, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 10. O´Dell, Steven, *16.08.1965, Los Angeles; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 11. Quentell, Astrid, *15.02.1967, Bonn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2016-02-01:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Strauch, Patrick

2016-09-20:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.564.750,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 ist das Stammkapital um 100,00 EUR auf 25.564.750,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 .

2017-10-04:
Firma: Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Unterhaltungssoftware aller Art, insbesondere von Tonträgern, Video- und sonstigen Bildaufzeichnungen sowie elektronischen Spielen, der Betrieb von Fernsehsendern sowie die Produktion, der Erwerb, die Lizenzierung, der Verkauf und der Vertrieb von Fernseh- und Radioprogrammen und -sendungen, wie auch der Verleih von Filmen, sowie die Wahrnehmung aller in diesem Zusammenhang stehenden Rechte und Geschäfte, einschließlich der Lizenzierung und des Vertriebs audiovisueller Werke und weiterer inhaltlicher Angebote im Bereich der elektronischen Medien via bestehender Verbreitungstechniken (Satellit, Kabel, terrestrische Sender, Internet, etc.), der Betrieb eines Musikverlagsgeschäfts mit allen dazugehörigen Handlungen wie dem Erwerb und die Lizenzierung von Rechten an musikalischen Werken, ihre Verbreitung sowie ihre Verwaltung, insbesondere der Verkehr mit der GEMA; und der Erwerb und die Lizenzierung von Urheberrechten aller Art, insbesondere an Werken der Tonkunst und Literatur. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.09.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.09.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Sony Pictures Home Entertainment GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 128797), die Sony Pictures Television Deutschland GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 154285), die Sony Pictures Television Distribution Deutschland GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 191751), die Sony Pictures Television Sales Deutschland GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 191123) sowie die SPE Music Germany GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 79594) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-11-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: 10. O´Dell, Steven; Nicht mehr Geschäftsführer: 11. Quentell, Astrid; Geschäftsführer: 12. Brosjo, Andreas, *18.11.1972, London; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 13. Marsh, Kate, *10.02.1962, London; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 14. Popov, Toni, *02.09.1975, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

2018-10-08:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Zielinski, Albert

2018-11-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: 12. Brosjo, Andreas; Nicht mehr Geschäftsführer: 13. Marsh, Kate; Geschäftsführer: 15. Young, Mark Jonathan, *25.07.1975, Warlingham, Surrey/Vereinigtes Königreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

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