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Sorotec GmbH

Teilesätze, CNC-Werkzeuge, Vakuumtische..., Hobby-Line, BZT, Teknomotor, Spinogy, Isel, Mechatron, Kugelumlaufspindeln
Adresse / Anfahrt
Withig 12
77836 Rheinmünster
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-07-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2014. Geschäftsanschrift: Withig 12, 77836 Rheinmünster. Gegenstand: Der Onlinehandel, insbesondere der Handel mit CNC-Technik, darüber hinaus alle damit zusammenhängenden Maßnahmen, die der Förderung bzw. dem Erhalt des Unternehmens dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kloss, Roy Robert, Lichtenau, *16.07.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kloss, Roy Robert, Lichtenau, *16.07.1969 als Inhaber der Firma "Sorotec e. K.", Rheinmünster (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRA 705197) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.07.2014. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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