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Sparkasse Lörrach-Rheinfelden AöR

Bankwesen, Finanzdienstleistung, Automatische Abmeldung..., Grenzgänger, Girokonto, LBS-Bausparen, Stiefvater, Sportmüller, Prüfungsstress, Lernzeit, Lernthemen
Adresse / Anfahrt
Haagener Straße 2
79539 Lörrach
Kontakt
39 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 39 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-16:
Bestellt als Vorstand: Liebenow, Rainer, Rheinfelden, *27.01.1968.

2007-10-30:
Nicht mehr Vorstand: Pauls, Bernhard, Lörrach, *16.04.1947.

2020-07-01:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Jost, Klaus-Dieter, Efringen-Kirchen, *17.12.1954. Nicht mehr Vorstand: Marker, André, Lörrach, *12.12.1953.

2021-02-02:
Bestellt als Vorstand: Eschbach, Christian Björn, Görwihl, *12.07.1978. Nicht mehr Vorstand: Jost, Klaus-Dieter, Efringen-Kirchen, *17.12.1954.

2021-05-05:
Der Verwaltungsrat hat am 09.12.2002 die Änderung der Satzung in § 2 (Gewährträger), § 3 (Aufgaben) und § 10 (Vertretungsbefugnis) zum 01.02.2003 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Sparkasse ist ein selbständiges Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Gewährträgerschaft mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützt damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Die Sparkasse fördert den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und die Wirtschaftserziehung der Jugend. Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassengeschäftsverordnung oder diese Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der Sparverkehr wird durch besondere "Bedingungen für den Sparverkehr" geregelt; sie gelten auch für bereits bestehende Spareinlagen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alt BGB (Mehrfachvertretung) befreit werden. In den Fällen des § 9 Abs. 3 Ziffern 1 und 2 der Satzung ist der Vorstand generell vom Verbot der Mehrfachvertretung befreit.

2021-05-31:
Der Verwaltungsrat hat am 05.12.2005 die Änderung der Satzung in § 6 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats) zum 01.01.2006 beschlossen.

2021-09-24:
Der Verwaltungsrat hat am 26.09.2006 die Änderung der Satzung in § 12 (Freigebigkeitsleistungen) zum 30.12.2006 beschlossen.

2021-11-12:
Der Verwaltungsrat hat am 21.09.2020 und 06.11.2020 die Änderung der Satzung in der "Vorbemerkung", § 2 (Träger), § 4 (Geschäftsgrundsätze) § 7 (Sitzungen des Verwaltungsrates), § 11 (Bekanntmachungen) und § 14 (Auslegung der Satzung; Bereitstellung der Satzung im Internet) beschlossen.

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