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Speckmann Werbetextilien GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hambostel 12
29614 Soltau
2x Adresse:

Schillerstraße 9
26219 Bösel


Kneheimer Weg 66
49696 Molbergen


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2021. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 9, 26219 Bösel. Gegenstand: Die Veredelung und der Handel mit Bekleidung und die Erbringung von Versanddienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Speckmann, Hendrik, Bösel, *16.12.1987, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 hat zum Zwecke der Übernahme des Vermögens des Einzelunternehmens Speckmann Werbetextilien e.K., Inhaber Hendrik Speckmann, Bösel im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. 26.000,00 EUR.

2021-09-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2021 mit Ergänzung vom 27.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 und 27.08.2021 das von dem Einzelkaufmann Hendrik Speckmann, Bösel, *16.12.1987 unter der Firma Speckmann Werbetextilien e.K. in Bösel betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2021-09-30:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.09.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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