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Speed Products GmbH

Bolt-ons, Superbike and Exhaust, Slip-ons..., Motorradhelme, Speedpro, Dämpfer, D�mpfer, Auspuffanlagen, Fernabsatzverträgen, Glücksteilchen
Adresse / Anfahrt
Zum Kaiserbusch 20
48165 Münster
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2011. Geschäftsanschrift: Zum Kaiserbusch 20, 48165 Münster. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Herstellung von Sportauspuffanlagen für Motorräder. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Huesmann, Jörg, Münster, *25.07.1954, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Speed Products GmbH & Co. KG, Münster (Münster HRA 7528) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2011.

2013-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2013 mit der Speed ProductsVerwaltungs-GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 9818) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2013 mit der Craft Helmets Safety Equipment GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 5599) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-05-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.05.2018 mit der WOM Online Store GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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