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Speed Step IT solutions for fashion companies GmbH

Ausstellungsstück, Stoffdessins, Dokumentenverwaltung..., Gewebesimulation, Druckmuster, Sketch, Protokollierung, Datenübermittlung, Deaktivierung, Further
Adresse / Anfahrt
Raiffeisenstraße 5f
63110 Rodgau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2015. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 5f, 63110 Rodgau. Gegenstand: die Entwicklung und der Vertrieb von Software Lösungen für die Bereiche Modedesign, den Warenhandel, das Produktmanagement, die Warenwirtschaft und das Supply Chain Management einschließlich Service, Schulung und Support. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ackermann, Armin Hans, Rodgau, *28.04.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-10-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 sowie § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Speed Step IT solutions for fashion companies GmbH. Neues Stammkapital: 37.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2015 mit Nachtrag vom 21.09.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Armin Hans Ackermann, Rodgau, *28.04.1959 unter der Firma Speed Step IT Solutions for fashion companies e. K. in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 22031) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit heutiger Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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