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SpiraTec AG

Technical Service Desk, Service Desk, Digital Transformation..., Automation
Adresse / Anfahrt
An der Hofweide 7
67346 Speyer
15x Adresse:

Otto-Hahn-Straße 15
44227 Dortmund


Schipkauer Straße 1
01987 Schwarzheide


Nikolaus-Kopernikus-Straße 7
55129 Mainz


Hermann-Reichelt-Straße 3a
01109 Dresden


Flughafenallee 26
28199 Bremen


Seeshaupter Straße 56
82377 Penzberg


Robert-Bosch-Straße 2a
50354 Hürth


Schongauerstraße 29-31
04328 Leipzig


Im Lehrer Feld 24
89081 Ulm


Am Bahnhof 5
84489 Burghausen


Donnersbergweg 2
67059 Ludwigshafen am Rhein


Aidenbachstraße 52
81379 München


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88400 Biberach an der Riß


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55218 Ingelheim am Rhein


Friedrich-von-Heyden-Platz 2
01612 Nünchritz


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150 Ansprechpartner/Personen
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mind. 150 Mitarbeiter
Formell
22x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-21:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 02.11.2007. Gegenstand: Erbringung von technischen Ingenieurleistungen, Informatikdienstleistungen, Beratungsdienstleistungen, der Handel mit elektronischen und mechanischen Komponenten sowie Dienstleistungen und die Entwicklung sowie der Vertrieb von technischer Software und Hardware. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Heines, Frank, Ludwigshafen, *12.09.1966, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-02-22:
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Burghausen, 84489 Burghausen. Vorstand: Schadt, Andreas Helmut, Gommersheim, *18.01.1966, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied beschränkt auf die Zweigniederlassung: Dobetsberger, Johann, Hochburg, *20.01.1952.

2008-10-30:
Spiratec AG, Speyer (An der Hofweide 7, 67346 Speyer/Rhein). Die Hauptversammlung vom 02.09.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Hauptversammlung vom 02.09.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde entsprechend geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neue Firma: SpiraTec AG. Neues Grundkapital: 200.000,00 EUR.

2011-06-16:
SpiraTec AG, Speyer, An der Hofweide 7, 67346 Speyer/Rhein. Die Hauptversammlung vom 24.05.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 200.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 400.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Neues Grundkapital: 400.000,00 EUR.

2011-08-26:
SpiraTec AG, Speyer, An der Hofweide 7, 67346 Speyer/Rhein. Die Hauptversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Einziehung von Aktien) und § 17 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen.

2011-11-18:
SpiraTec AG, Speyer, An der Hofweide 7, 67346 Speyer/Rhein. Die Hauptversammlung vom 28.06.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR gegen Einlagen beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 28.06.2011 hat weiterhin die Änderung der Satzung in §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 16 (Teilnahmerecht und Stimmrecht), 18 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung) und die Einfügung der §§ 4a (Genehmigtes Kapital) und 19a (Gewinnverteilung) beschlossen. Neues Grundkapital: 550.000,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2016 um bis zu nominal 100.000,--EUR durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 € gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I).

2012-03-02:
SpiraTec AG, Speyer, An der Hofweide 7, 67346 Speyer/Rhein. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.06.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 3.460,00 EUR auf 553.460,00 EUR durchgeführt. (Teilbetrag genehmigtes Kapital 2011/I) Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2011 sind § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 553.460,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2016 um bis zu nominal 96.540,--EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 € gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I Restbetrag).

2013-03-08:
SpiraTec AG, Speyer, An der Hofweide 7, 67346 Speyer/Rhein. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.06.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 3.535,00 EUR auf 556.995,00 EUR durchgeführt. (Teilbetrag genehmigtes Kapital 2011). Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.12.2012 sind §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 4 a (genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 556.995,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2016 um bis zu nominal 93.005,--EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 € gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I Restbetrag).

2014-02-28:
SpiraTec AG, Speyer, An der Hofweide 7, 67346 Speyer/Rhein. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.06.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 2.503,00 EUR auf 559.498,00 EUR durchgeführt. (Teilbetrag genehmigtes Kapital 2011/I) Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.12.2013 sind §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 4 a (genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 559.498,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2016 um bis zu nominal 90.502,--EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 € gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I Restbetrag). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

2015-02-03:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.06.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.755,00 EUR auf 561.253,00 EUR durchgeführt. (Teilbetrag genehmigtes Kapital 2011/I) Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.11.2014 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 561.253,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2016 um bis zu nominal 88.747,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 € gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I Restbetrag).

2016-02-01:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.06.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.835,00 EUR auf 563.088,00 EUR durchgeführt. . Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.12.2015 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (genehmigtes Kapital) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Neues Grundkapital: 563.088,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.04.2016 um bis zu nominal 86.912,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 € gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I Restbetrag).

2016-02-08:
Eintragung vom 01.02.2016 hinsichtlich Datum des Beschlusses des Aufsichtsrates von Amts wegen berichtigt: Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.06.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.835,00 EUR auf 563.088,00 EUR durchgeführt. . Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.12.2015 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (genehmigtes Kapital) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.

2016-04-29:
Die Hauptversammlung vom 20.02.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 und 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 20.02.2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 19.02.2021 das Grundkapital um bis zu nominal 50.000,00 EUR durch Ausgabe auf den Namen lautender neuer Nennbetragsaktien zu einem Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR gegen Geld- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Gewährung von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der SpiraTec AG und ihrer verbundenen Unternehmen. Die Belegschaftsaktien können in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

2017-02-02:
Neues Grundkapital: 564.916,00 EUR. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 20.02.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.828,00 EUR durchgeführt . Aufgrund der am 20.02.2016 durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.12.2016 § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (Genehmigtes Kapital) geändert. Die Hauptversammlung vom 20.02.2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 19.02.2021 das Grundkapital um bis zu nominal 48.172,00 EUR durch Ausgabe auf den Namen lautender neuer Nennbetragsaktien zu einem Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR gegen Geld- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016 Restbetrag).

2018-02-05:
Aufgrund der am 20.02.2016 durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.12.2017 die Änderung der Satzung in § 4 und § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 566.138,00 EUR. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 20.02.2016 erteilten Ermächtigung ist gemäß Beschluss des Vorstands unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals § 4a der Satzung die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.222,00 EUR durchgeführt (Teilbetrag genehmigtes Kapital 2016). Die Hauptversammlung vom 20.02.2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 19.02.2021 das Grundkapital um bis zu nominal 46.950,00 EUR durch Ausgabe auf den Namen lautender neuer Nennbetragsaktien zu einem Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR gegen Geld- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016 Restbetrag).

2019-03-26:
Aufgrund der am 20.02.2016 durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.12.2018 die Änderung der Satzung in § 4 und § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 566.967,00 EUR. Auf Grund der durch Satzungsänderung vom 20.02.2016 erteilten Ermächtigung ist gemäß Beschluss des Vorstandes unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals § 4a der Satzung die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 829,00 EUR durchgeführt (Teilbetrag genehmigtes Kapital 2016). Die Hauptversammlung vom 20.02.2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 19.02.2021 das Grundkapital um bis zu nominal 46.121,00 EUR durch Ausgabe auf den Namen lautender neuer Nennbetragsaktien zu einem Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR gegen Geld- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016 Restbetrag).

2020-02-10:
Aufgrund der am 20.02.2016 durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist durch Beschluss des Vorstands vom 16.12.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 20.12.2019 die Änderung der Satzung in § 4 und § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 568.021,00 EUR. Auf Grund der durch Satzungsänderung vom 20.02.2016 erteilten Ermächtigung ist gemäß Beschluss des Vorstandes unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals § 4a der Satzung die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.054,00 EUR durchgeführt (Teilbetrag genehmigtes Kapital 2016). Die Hauptversammlung vom 20.02.2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 19.02.2021 das Grundkapital um bis zu nominal 45.067,00 EUR durch Ausgabe auf den Namen lautender neuer Nennbetragsaktien zu einenm Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR gegen Geld- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016 Restbetrag). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2021-03-15:
Die Hauptversammlung vom 06.03.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4a und § 6 (1) (Bewertungsverfahren zur Feststellung des Aktienwertes) beschlossen. Der Vorstand ist aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.03.2021 ermächtigt, in der Zeit bis zum 05.03.2026 vom Tage dieser Eintragung an das Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens 25.000,-- EUR gegen Geld- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 EUR in Form von Belegschaftsaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. (Genehmigtes Kapital I/2021).

2021-06-21:
Aufgrund der am 06.03.2021 durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.04.2021 die Änderung der Satzung in § 4 und § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 569.269,00 EUR. Prokura erloschen: Dobetsberger, Johann, Hochburg, *20.01.1952. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Reinthaler, Christian, A-4731 Prambachkirchen, *09.01.1978. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.03.2021 erteilten Ermächtigung ist gemäß Beschluss des Vorstandes unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals § 4a der Satzung die Erhöhung des Grundkapitals von 568.021,00 EUR um weitere 1.248,00 EUR auf 569.269,00 EUR durchgeführt (Teilbetrag genehmigtes Kapital I/2021). Der Vorstand ist aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.03.2021 ermächtigt, in der Zeit bis zum 05.03.2026 vom Tage dieser Eintragung an das Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens 23.752,-- EUR gegen Geld- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 EUR in Form von Belegschaftsaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. (RESTBETRAG Genehmigtes Kapital I/2021).

2022-02-17:
Aufgrund der am 06.03.2021 durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.12.2021 die Änderung der Satzung in § 4 und § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 570.636,00 EUR. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 06.03.2021 erteilten Ermächtigung ist gemäß Beschluss des Vorstandes unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 a der Satzung die Erhöhung des Grundkapitals von 569.269,00 € um 1.367,00 € auf 570.636,00 € durchgeführt (Teilbetrag genehmigtes Kapital I/2021). Der Vorstand ist aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.03.2021 ermächtigt, in der Zeit bis zum 05.03.2026 vom Tage dieser Eintragung an das Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens 22.385,-- EUR gegen Geld- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien von jeweils 1,00 EUR in Form von Belegschaftsaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. (RESTBETRAG Genehmigtes Kapital I/2021). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

2022-04-13:
Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der SpiraTec Engineering GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein - übertragender Rechtsträger - mit der Spiratec AG mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 60938) - aufnehmender Rechtsträger - eingereicht worden.

2022-05-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schönel, Frank, Bacharach, *15.11.1966. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2022 im Wege der Konzernverschmelzung nach § 62 UmwG mit der SpiraTec Engineering GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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