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26x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-07:
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 02.07.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 889.999,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.05.2005 ist § 5 Abs.1 und 2 der Satzung (Höheund Einteilung des Grundkapitals) geändert. 9.789.999,00 EUR. Das Genehmigte Kapital II beträgt noch 1,- Euro. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 9.789.999 Nennbetragsaktien zu je 1,- Euro, die alle auf den Inhaber lauten.Die neuen Aktien sind zum Nennwert zuzüglich eines Aufgeldes von 0,01 Euro ausgegeben.

2006-06-20:
Die Hauptversammlung vom 30.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 23 (Ort und Einberufung), § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) und § 25 (Vorsitz in der Hauptversammlung) sowie die Ergänzung der Satzung um einen § 22 a (Änderungen der Satzungsfassung) beschlossen.

2006-08-15:
Bestellt zum Vorstand: Gawenda, Michael, Bochum, *13.01.1962.

2006-08-31:
Nicht mehr Vorstand: Preuss, Frank.

2007-06-28:
Die Hauptversammlung vom 12.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen). beschlossen.

2009-01-13:
Prokura erloschen: Spohr, Holger.

2009-07-02:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2009-09-16:
Die Hauptversammlung vom 10.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) Abs. 1-3 beschlossen.

2010-06-22:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.06.2010 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital über 3.915.000,00 EUR geschaffen (Genehmigtes Kapital I) und die Satzung entsprechend in § 5 Abs. 3 neu gefasst. Durch Beschluss der Hauptsversammlung vom 10.06.2010 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital über 987.000,00 EUR geschaffen (Genehmigtes Kapital II) und die Satzung entsprechend in § 5 Abs. 4 neu gefasst. Ferner wurde eine Änderung der Satzung in § 23 (Ort und Einberufung) und § 25 (Vorsitz der Hauptversammlung) beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals an einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 3.915.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig zum Ausgleich von Spitzenbeträgen sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals im Handelsregister an einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.000,00 EUR durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn vorn Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der § 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2010-06-30:
Durch Beschluss der Hauptsversammlung vom 10.06.2010 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital über 978.000,00 EUR geschaffen (Genehmigtes Kapital II) und die Satzung entsprechend in § 5 Abs. 4 neu gefasst.

2011-04-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mellmann, Hans-Jörg, Bornheim, *19.12.1969.

2011-06-29:
Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat beschlossen, das bedingte Kapital II aufzuheben und entsprechend in der Satzung § 5 (Grundkapital) Abs. 7 zu streichen. In § 23 (Ort und Einberufung) ist ein neuer Abs. 3 eingefügt. In § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) sind Abs. 3 und 5 geändert, Abs. 6 ist neu eingefügt. In § 28 (Jahresabschluss) ist Abs. 4 Satz 2 ersatzlos gestrichen.

2011-07-13:
Nicht mehr Vorstand: Gawenda, Michael, Bochum, *13.01.1962.

2012-06-27:
Die Hauptversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Aufsichtsratsvergütung) beschlossen.

2013-05-07:
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.12.2012 ist die Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) Abs. 1 und § 23 (Ort und Einberufung) Abs. 2 redaktionell geändert. Bestellt als Vorstand: Mellmann, Hans-Jörg, Bornheim, *19.12.1969, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mellmann, Hans-Jörg, Bornheim, *19.12.1969.

2014-02-24:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2015-06-29:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2015 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital und die Satzung in § 5 Abs. (3) neu gefasst. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2015 ist unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I mit Wirkung auf den Zeitpunkt dieser Eintragung ein neues genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2015/II) und die Satzung in § 5 Abs. (4) neu gefasst. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals im Handelsregister an einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 3.915.000,00 EURO durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EURO je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/1). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals im Handelsregister an einmalig oder mehrmnalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.000,00 EURO durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EURO je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2018-07-02:
Die Hauptversammlung vom 21.06.2018 hat beschlossen, das durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.06.2001 geschaffene bedingte Kapital aufzuheben und entsprechend § 5 Abs. 5 der Satzung zu streichen.

2019-05-07:
Nicht mehr Vorstand: Mellmann, Hans-Jörg, Bornheim, *19.12.1969. Bestellt als Vorstand: Siecken, Björn, Meerbusch, *07.04.1973, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-01:
Die Hauptversammlung vom 13.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 22 Abs. 1 beschlossen.

2020-02-13:
Nicht mehr Vorstand: Klein, Andreas Ralf, Köln, *04.03.1962; Welzhofer, Alexander, Hamburg, *08.01.1964. Bestellt als Vorstand: Dr. Schweitzer, Dirk, Köln, *15.11.1963, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-01:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Lichtstraße 25, 50825 Köln.

2020-09-10:
Die Hauptversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 24 beschlossen. In § 23 (Ort und Einberufung) wurde Absatz 3 ersatzlos gestrichen. Des weiteren ist das bisherigen genehmigten Kapital I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und die Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. (3) entsprechend neu gefasst. Das ausgelaufene bisherige genehmigte Kapital II wurde aufgehoben und damit § 5 Abs. 4 gestrichen. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 12.08.2022 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.900,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen.

2020-11-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schoemaker, Heidelinde, Köln, *21.01.1968.

2021-07-12:
Die Hauptversammlung vom 30.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 22 beschlossen.

2022-07-05:
In der Hauptversammlung vom 14.06.2022 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2020 aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2022 beschlossen. Dementsprechend wurde § 5 (Grundkapital) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 13.06.2024 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.900,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen.

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