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Sport Böckmann GmbH

Bekleidungsgeschäft, TIRO, Referee..., Trikot, Adidas Schiedsrichter, SCHIEDSRICHTER-SETS, Teamsport Serien, LIFESTYLE/FITNESS, FANARTIKEL Zur Kategorie, Kategorie FANARTIKEL, Kategorie LIFESTYLE/FITNESS
Adresse / Anfahrt
Dinklager Straße 15
49451 Holdorf
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-21:
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.01.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Holdorf beschlossen. Holdorf. Geschäftsanschrift: Dinklager Str. 15, 49451 Holdorf. 26.000,00 EUR.

2012-09-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sport Böckmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Sport Böckmann GmbH mit Sitz in Holdorf (Amtsgericht Oldenburg HRB 110410) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-12-11:
Einzelprokura: Zumloh, Richard, Holdorf, *06.09.1967.

2015-06-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Dance Fun Fashion Verwaltungs GmbH mit Sitz in Holdorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-05-27:
Bestellt als Geschäftsführer: Zumloh, Richard, Holdorf, *06.09.1967, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Böckmann, Hans, Kaufmann, Holdorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hackmann, Dirk, Osnabrück, *25.08.1981; Moormann, Theodor, Holdorf, *15.05.1961. Prokura erloschen: Zumloh, Richard, Holdorf, *06.09.1967.

2021-05-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2021 mit der Fansport24 GmbH mit Sitz in Holdorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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