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Sportgemeinschaft Bremen-Ost e.V.

SGBO, Hexenstieg, Bremische..., Arbergen, Vahr
Adresse / Anfahrt
Arberger Heerstraße 111
28307 Bremen
1x Adresse:

Kurt-Schumacher-Allee 44
28327 Bremen


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-31:
VR 2433 HB: Sportgemeinschaft Arbergen-Mahndorf von 1893 e. V., Bremen. Mit dem Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2016 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 14.03.2016 und 17.03.2016 der Fußball Club Mahndorf von 1947 e.V. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 2769 HB) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2016-05-31:
VR 2433 HB: Sportgemeinschaft Arbergen-Mahndorf von 1893 e. V., Bremen. Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem 1. Vorstand Finanzen und dem 2. Vorstand Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Änderung: 2. Stellvertretende Vorstandsvorsitzende: Deitschun, Ulrike, *03.08.1953, Bremen; Änderung: 1. Vorstand Finanzen: Cordes, Heinz-Jürgen, *05.06.1956, Bremen; 1. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Lenzig, Oliver, *28.07.1966, Bremen; 2. Vorstand Finanzen: Segelke, Rainer, *10.03.1960, Bremen; Mit dem Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2016 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 14.03.2016 und 18.03.2016 der Turnverein Mahndorf e.V. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 2784 HB) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-07-30:
VR 2433 HB: Sportgemeinschaft Arbergen-Mahndorf von 1893 e. V., Bremen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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