Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Sportverein Heilbronn am Leinbach 1891 e.V.

Gemeinnützige Organisation, Bundesliga Ringen, Römerhalle..., Devils, Schüler/Jugend/weibl, Uhr Schüler/Jugend/weibl, Frankenbach, Sportvereinigung, Neckargartach, Berecko, FIFA-Stadtmeisterschaft
Adresse / Anfahrt
Riedweg 52
74078 Heilbronn
Kontakt
42 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 42 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-06-17:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.01.2014 und 17.01.2014 der "Verein für Leibesübungen Neckargartach", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR 100802) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-10:
VR 100659: Sportverein Heilbronn am Leinbach 1891 e.V., Heilbronn . Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.09.2021 der Verein "USSC Heilbronn Salt Miners", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart VR 102254) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing