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Spree Druck Berlin GmbH

Offsetdruck, Bogengröße, Druckveredelung..., Druckprozesse, Stanzen, Spezialdruck, Drucke und Prägungen, Feine analoge Drucke, Reliefdruck, Stanzungen
Adresse / Anfahrt
Wrangelstraße 100
10997 Berlin
1x Adresse:

Reichenberger Straße 124
10999 Berlin


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-21:
Geschäftsführer:; 3. Reese, Karsten, *13.10.1959, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 11 (Beschlussfasssung)..

2011-08-19:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Höcht, Ludwig.

2012-09-25:
; Die Eintragung zu Nr. 3:; Geschäftsführer:; Reese, Karsten; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht..

2013-02-19:
Prokura: 2. Reese, Uwe-Karsten, *13.10.1959, Berlin; Einzelprokura.

2016-07-25:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Druckerei 1000 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 43655 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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