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St. Bernward Krankenhaus GmbH

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Treibestraße 9
31134 Hildesheim
1x Adresse:

Bäumerplan 24
12101 Berlin


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2012-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2012. Geschäftsanschrift: Treibestraße 9, 31134 Hildesheim. Gegenstand: Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung, der Erziehung und der Wohlfahrtspflege, insbesondere durch Betrieb des St. Bernward-Krankenhauses in Hildesheim mit den entsprechenden Nebeneinrichtungen und Ausbildungseinrichtungen sowie von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung durch die Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Stammkapital: 262.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Corleis, Franziska (Schwester Maria Canisia), Hildesheim, *28.02.1946; Klok, Olaf, Hildesheim, *23.11.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2012. Geschäftsanschrift: Treibestraße 9, 31134 Hildesheim. Gegenstand: Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung, der Erziehung und der Wohlfahrtspflege, insbesondere durch Betrieb des St. Bernward-Krankenhauses in Hildesheim mit den entsprechenden Nebeneinrichtungen und Ausbildungseinrichtungen sowie von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Behandlung und medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung durch die Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Stammkapital: 262.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Corleis, Franziska (Schwester Maria Canisia), Hildesheim, *28.02.1946; Klok, Olaf, Hildesheim, *23.11.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-15:
Geändert, nun: Geschäftsführer: Corleis, Franziska (Schwester Maria Canisia), Hildesheim, *28.02.1946, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2015-06-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Corleis, Franziska , Hildesheim, *28.02.1946.

2016-03-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Klok, Olaf, Hildesheim, *23.11.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Stefan, Hannover, *13.04.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2016 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung des Wohlfahrtswesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung , ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern, insbesondere des St. Bernward Krankenhauses in Hildesheim, sowie von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlich-caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben.

2018-07-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Stefan, Hannover, *13.04.1979. Bestellt als Geschäftsführer: Klok, Olaf, Hildesheim, *23.11.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Klok, Olaf, Hildesheim, *23.11.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Stefan, Meppen, *13.04.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern, insbesondere des St. Bernward Krankenhauses in Hildesheim, sowie von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlich-caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben. (3) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere die steuerbegünstigten Einrichtungen in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes, oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. (4) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen, wie Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Lieferungen von Verbrauchsmaterial, Versorgungsleistungen mit Energie und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag aufgeführten, zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, sowie den weiteren in der Anlage bezeichneten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht. (5) Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e. V. (6) Die Gesellschaft erkennt die vom Bischof von Hildesheim erlassene Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und das Mitarbeitervertretungsrecht für den Bereich der Diözese Hildesheim und die dazu ergangenen Regelungen in ihrer jeweiligen Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden; das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. (7) Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.

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