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Stachelski GmbH

Helmut, Handwerker
Adresse / Anfahrt
Neckartalstraße 8
71642 Ludwigsburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-20:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Stachelski-Balzuweit, Ingeborg, Stuttgart, *10.07.1967.

2008-01-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Balzuweit, Bernhard, Stuttgart, *19.05.1968.

2008-05-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Stachelski-Balzuweit, Ingeborg, Stuttgart, *10.07.1967; Wagner, Ralph, Esslingen am Neckar, *01.07.1978, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stachelski, Helmut, Stuttgart, *31.10.1944. Prokura erloschen: Stachelski-Balzuweit, Ingeborg, Stuttgart, *10.07.1967.

2009-02-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 4 (Stammkapital, Beteiligungsverhältnisse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 50.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Stachelski GmbH. Sitz verlegt; nun: Ludwigsburg. Geschäftsanschrift: Neckartalstr. 8, 71642 Ludwigsburg. Stammkapital nun: 150.000,00 EUR.

2009-03-17:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.11.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eugen Mohr GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 18027) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-03-17:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.11.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eugen Mohr GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 18027) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-03-17:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.11.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eugen Mohr GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 18027) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-05-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Beteiligungsverhältnisse) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stachelski-Balzuweit, Ingeborg, Stuttgart, *10.07.1967.

2014-10-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wager-Zanker, Daniela, Esslingen am Neckar, *21.11.1980; Wagner, Andreas, Stuttgart, *01.06.1965.

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