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Stadtanzeiger Verlag GmbH

Herausgeber
Adresse / Anfahrt
Davidstraße 15
48653 Coesfeld
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2005-10-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bohlje, Ralf Peter Christian, Nottuln, *17.02.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Mattern, Uwe, Hagen, *10.08.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-03-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Stadtanzeiger Verlag GmbH.

2013-05-21:
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.12.2012 beschlossen, das Stammkapital zunächst von EUR 51.129,19 zum Zwecke der Glättung um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 sodann um weitere EUR 125.000,00 auf EUR 176.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) sowie in §§ 6, 8 und 9 zu ändern. 176.200,00 EUR.

2015-03-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Mattern, Uwe, Hagen, *10.08.1962. Bestellt zum Geschäftsführer: Grickschat, Thilo, Marl, *02.07.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-01-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Grickschat, Thilo, Marl, *02.07.1959. Bestellt zum Geschäftsführer: Schümann, Marc Arne, Münster, *28.08.1973.

2021-10-19:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.10.2021 mit der AGM Produktions- und Vermarktungs GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-28:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AGM Produktions- und Vermarktungs GmbH am 25.10.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

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