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Stadtbetriebe Siegburg AöR

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2011-02-28:
Anstalt Öffentlichen Rechts. Satzung vom 06.12.2010. a. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen, c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern, d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstaltungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, i. der Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Energiequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, j. der Bau bzw. den Erwerb von Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied und einem Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitgied ist einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Kuchheuser, André, Siegburg, *11.03.1961. stellvertretender Vorstand: Mast, Andreas, Windeck, *28.02.1961.

2011-05-02:
Die Kreisstadt Siegburg hat am 17.03.2011 die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 2 Satz 2, § 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 und § 9 Satz 1 sowie die Streichung von § 5 Abs. 9 beschlossen.

2013-09-09:
Die Kreisstadt Siegburg hat am 13.06.2013 die Ergänzung der Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt) um Ziffer k. und l. beschlossen. Änderung zum Unternehmensgegenstand: a. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen, c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern, d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literaturund kulturellen Veranstaltungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, i. der Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Energiequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, j. der Bau bzw. den Erwerb von Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, k. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern diese im Gebiet der Kreisstadt Siegburg liegen und hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt sind, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, l. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmten Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte.

2014-11-24:
Die Kreisstadt Siegburg hat am 23.06.2014 die Änderung der Satzung in den §§ 2 Abs. 1 lit. I. (Gegenstand der Anstalt) und 6 Abs.1 (Der Verwaltungsrat) beschlossen. a. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte. b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b Landeswassergesetz Nordrhein-Wesffalen (LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG NRW i,V.m. § 18 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei der Kreisstadt Siegburg. c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern. Insbesondere gehören hierzu: aa.die Verwaltung von eigenen und fremden Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und Veränderung von schuidrechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversorgung und zur Wirtschaftsförderung gern. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der verbindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl in eigenem Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche der Stadt Siegburg erfolgen. bb.die Planung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen, cc. die Förderung der Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben jeglicher Art, dd.die Durchführung, Beratung und Förderung von baunahen Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Energiesparens. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstaltungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen Aufgaben gehören auch das Betreiben von Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die Organisation und Durchführung (der Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises der Kreisstadt Siegburg. Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe, durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und Veranstaltungen kulturelle Bildung zu vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und Bürgern Interesse und Verständnis zu wecken, zu fördern und zu vertiefen. Die Anstalt dient im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören auch die Organisation und Durchführung von vokalen, instrumentalen und tänzerischen Veranstaltungen sowie fachbezogenen Arbeitstagungen und Kongressen. Der Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und Benutzungsordnung sowie durch eine Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der Anstalt gehören ferner der Betrieb einer Musikwerkstatt und die Vornahme aller mit der Musikschule zusammenhängenden Aufgaben, insbesondere aa. die Förderung qualifizierter Nachwuchsmusiker und Komponisten durch die Vergabe von Stipendien, insbesondere für Auftragskompositionen, an junge hochbegabte Musiker, vor allem Komponisten. bb.die Schärfung und Ergänzung des musikalischen Profils der Region durch ein Veranstaltungsprogramm, das besondere Akzente im kulturellen Angebot der Region setzt und regionale und überregionale Öffentlichkeitswirkung erzielt. cc. die Veröffentlichungen unter anderem von Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruckter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor allem Engelbert Humperdincks, oder von OD-Produktionen, die aus Projekten der Musikwerkstatt erwachsen - ddder Betrieb des historischen Zeughauses und ehemaligen Zollamtes in der Zeughausstraße, in dem seit Sommer 2004 die Musikwerkstatt mit Studios, Seminarräumen und U nterbringungsmöglichkeit für Gäste der Musikwerkstatt betrieben wird. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den Betrieb der Tourist-Information in Siegburg, durch die Organisation und Durchführung von Maßnahmen von Städtepartnerschaften sowie durch Förderung von Regionalprojekten. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GO NRW. g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Pflege, die Erforschung, Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und Erweiterung der Museumssammlungen und die Herausgabe von Publikationen, die die Museumssammlungen dokumentieren und einer weiteren Öffentlichkeit bekannt machen. Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb des Stadtmuseums den Auftrag, Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte, bildende Kunst und Kunsthandwerk durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Bücher und sonstige Druckschriften sowie Bild-, Ton- und Datenträger (im folgenden Medieneinheiten genannt) im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Benutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit bei freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht zur Benutzung bereit gestellt werden. Desweiteren können Veranstaltungen ausgerichtet werden, die dazu dienen, den Hauptzweck der Stadtbibliothek zu fördern (z. B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung für Kinder und Jugendliche). Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. i.den Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Energiequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. j. den Bau bzw. den Erwerb von Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. k. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern diese im Gebiet der Kreisstadt Siegburg liegen und hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt sind, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. l.den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmten Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Rechtsträgers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kuchheuser, Claudia, Köln, *03.11.1967; Roth, Andreas, Alfter, *21.12.1968.

2016-04-01:
Die Kreisstadt Siegburg hat am 01.10.2015 die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 3 (Der Verwaltungsrat) beschlossen. stellvertretender Vorstand: Roth, Andreas, Alfter, *21.12.1968. Nicht mehr stellvertretender Vorstand: Mast, Andreas, Windeck, *28.02.1961. Prokura erloschen: Roth, Andreas, Alfter, *21.12.1968.

2016-06-22:
Die Kreisstadt Siegburg hat am 17.03.2016 die Ergänzung der Satzung in § 2 Ziffer 1) (Gegenstand der Anstalt) um Buchstabe m. und in § 5 (Der Vorstand) um Ziffer 4) beschlossen. a. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte. b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG NRW i.V.m. § 18 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WH G) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei der Kreisstadt Siegburg. c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern. Insbesondere gehören hierzu: aa.die Verwaltung von eigenen und fremden Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und Veränderung von schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversorgung und zur Wirtschaftsförderung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der verbindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl in eigenem Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche der Stadt Siegburg erfolgen. bb.die Planung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen, cc. die Förderung der Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben jeglicher Art, dd.die Durchführung, Beratung und Förderung von baunahen Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich desEnergiesparens. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstaltungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen Aufgaben gehören auch das Betreiben von Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die Organisation und Durchführung (der Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises der Kreisstadt Siegburg. Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe, durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und Veranstaltungen kulturelle Bildung zu vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und Bürgern Interesse und Verständnis zu wecken, zu fördern und zu vertiefen. Die Anstalt dient im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören auch die Organisation und Durchführung von vokalen, instrumentalen und tänzerischen Veranstaltungen sowie fachbezogenen Arbeitstagungen und Kongressen. Der Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und Benutzungsordnung sowie durch eine Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der Anstalt gehören ferner der Betrieb einer Musikwerkstatt und die Vornahme aller mit der Musikschule zusammenhängenden Aufgaben, insbesondere aa. die Förderung qualifizierter Nachwuchsmusiker und Komponisten durch die Vergabe von Stipendien, insbesondere für Auftragskompositionen, an junge hochbegabte Musiker, vor allem Komponisten. bb.die Schärfung und Ergänzung des musikalischen Profils der Region durch ein Veranstaltungsprogramm, das besondere Akzente im kulturellen Angebot der Region setzt und regionale und überregionale Öffentlichkeitswirkung erzielt. cc. die Veröffentlichungen unter anderem von Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruckter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor allem Engelbert Humperdincks, oder von OD-Produktionen, die aus Projekten der Musikwerkstatt erwachsen. dd.der Betrieb des historischen Zeughauses und ehemaligen Zollamtes in der Zeughausstraße, in dem seit Sommer 2004 die Musikwerkstatt mit Studios, Seminarräumen und Unterbringungsmöglichkeit für Gäste der Musikwerkstatt betrieben wird. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den Betrieb der Tourist-Information in Siegburg, durch die Organisation und Durchführung von Maßnahmen von Städtepartnerschaften sowie durch Förderung von Regionalprojekten. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GO NRW. g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Pflege, die Erforschung, Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und Erweiterung der Museumssammlungen und die Herausgabe von Publikationen, die die Museumssammlungen dokumentieren und einer weiteren Öffentlichkeit bekannt machen. Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb des Stadtmuseums den Auftrag, Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte, bildende Kunst und Kunsthandwerk durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Bücher und sonstige Druckschriften sowie Bild-, Ton- und Datenträger (im folgenden Medieneinheiten genannt) im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Benutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit bei freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht zur Benutzung bereit gestellt werden. Desweiteren können Veranstaltungen ausgerichtet werden, die dazu dienen, den Hauptzweck der Stadtbibliothek zu fördern (z. B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung für Kinder und Jugendliche). Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Energiequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. j. den Bau bzw. den Erwerb von lnfrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. k. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern diese im Gebiet der Kreisstadt Siegburg liegen und hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt sind, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. l.den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmten Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung (Parkplätze, Hoch- und Tiefgaragen) im Stadtgebiet der Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte.

2019-06-04:
Die Kreisstadt Siegburg hat am 29.03.2017 die Ergänzung der Satzung in § 7 Abs. 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) und am 05.07.2018 die Ergänzung der Satzung in § 8 Abs. 1 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates) beschlossen.

2021-02-08:
a. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte. b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG NRW i.V.m. § 18 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WH G) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei der Kreisstadt Siegburg. c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern. Insbesondere gehören hierzu: aa.die Verwaltung von eigenen und fremden Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und Veränderung von schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversorgung und zur Wirtschaftsförderung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der verbindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl in eigenem Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche der Stadt Siegburg erfolgen. bb.die Planung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen, cc. die Förderung der Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben jeglicher Art, dd.die Durchführung, Beratung und Förderung von baunahen Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich desEnergiesparens. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstaltungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen Aufgaben gehören auch das Betreiben von Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die Organisation und Durchführung (der Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises der Kreisstadt Siegburg. Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe, durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und Veranstaltungen kulturelle Bildung zu vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und Bürgern Interesse und Verständnis zu wecken, zu fördern und zu vertiefen. Die Anstalt dient im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören auch die Organisation und Durchführung von vokalen, instrumentalen und tänzerischen Veranstaltungen sowie fachbezogenen Arbeitstagungen und Kongressen. Der Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und Benutzungsordnung sowie durch eine Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der Anstalt gehören ferner der Betrieb einer Musikwerkstatt und die Vornahme aller mit der Musikschule zusammenhängenden Aufgaben, insbesondere aa. die Förderung qualifizierter Nachwuchsmusiker und Komponisten durch die Vergabe von Stipendien, insbesondere für Auftragskompositionen, an junge hochbegabte Musiker, vor allem Komponisten. bb.die Schärfung und Ergänzung des musikalischen Profils der Region durch ein Veranstaltungsprogramm, das besondere Akzente im kulturellen Angebot der Region setzt und regionale und überregionale Öffentlichkeitswirkung erzielt. cc. die Veröffentlichungen unter anderem von Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruckter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor allem Engelbert Humperdincks, oder von OD-Produktionen, die aus Projekten der Musikwerkstatt erwachsen. dd.der Betrieb des historischen Zeughauses und ehemaligen Zollamtes in der Zeughausstraße, in dem seit Sommer 2004 die Musikwerkstatt mit Studios, Seminarräumen und Unterbringungsmöglichkeit für Gäste der Musikwerkstatt betrieben wird. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den Betrieb der Tourist-Information in Siegburg sowie durch Förderung von Regionalprojekten. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GO NRW. g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Pflege, die Erforschung, Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und Erweiterung der Museumssammlungen und die Herausgabe von Publikationen, die die Museumssammlungen dokumentieren und einer weiteren Öffentlichkeit bekannt machen. Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb des Stadtmuseums den Auftrag, Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte, bildende Kunst und Kunsthandwerk durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Bücher und sonstige Druckschriften sowie Bild-, Ton- und Datenträger (im folgenden Medieneinheiten genannt) im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Benutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit bei freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht zur Benutzung bereit gestellt werden. Desweiteren können Veranstaltungen ausgerichtet werden, die dazu dienen, den Hauptzweck der Stadtbibliothek zu fördern (z. B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung für Kinder und Jugendliche). Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Energiequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. j. den Bau bzw. den Erwerb von lnfrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. k. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern diese im Gebiet der Kreisstadt Siegburg liegen und hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt sind, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. l.den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmten Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung (Parkplätze, Hoch- und Tiefgaragen) im Stadtgebiet der Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Kreisstadt Siegburg hat am 25.06.2020 die Ergänzung der Satzung zu § 8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates), Absatz 8 beschlossen; der bisherige Absatz 8 wurde zu Absatz 9. Die Kreisstadt Siegburg hat am 05.11.2020 die Änderung der Satzung zu § 2 (Gegenstand der Anstalt), Absatz 1 Buchstabe f und zu § 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), Absatz 6 beschlossen.

2021-10-14:
Geschäftsanschrift: Ringstraße 28, 53721 Siegburg.

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