Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Sparkasse Hameln-Weserbergland AöR

Bankwesen, VGH, LBS-Bausparen..., Deka, Automatische Abmeldung, Anlegen, Sicherungsmedien
Adresse / Anfahrt
Am Markt 4
31785 Hameln
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Gründung 2016
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-29:
Der Sparkassenzweckverband Weserbergland hat am 26.09.2006 die Neufassung der Satzung beschlossen.

2008-12-01:
Nicht mehr Vorstand: Theißing, Josef, Lübeck, *19.06.1957. Bestellt als Vorstand: Greef, Thomas, Bodenwerder, *12.04.1972.

2016-02-23:
Die Trägerversammlung vom 08.07.2015 hat zum Zwecke der Zusammenlegung mit der Stadtsparkasse Hameln (Amtsgericht Hannover HRA 100518) die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Träger), § 3 (Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse), § 5 (Vorstand), § 7 (Verwaltungsrat) und § 13 (Bekanntmachungen von Satzungen) und mit ihr die Änderung des Namens beschlossen. Neue Firma: Sparkasse Hameln-Weserbergland. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Bestellt als Vorstand: Drube, Alois, Hameln, *03.10.1960; Tobisch, Klaus, Hameln, *06.06.1960. Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist als aufnehmendes Institut nach Maßgabe des Öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 23.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Trägerversammlung vom 08.07.2015 und der Trägerversammlung des übertragenden Instituts vom 22.07.2015 mit der Stadtsparkasse Hameln mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hanover HRA 100518) zusammengelegt gemäß § 2 NSpG.Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertagung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-04-12:
Die Trägerversammlung vom 19.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse), § 5 (Vorstand), § 9 (Kreditausschuss) und § 13 (Bekanntmachung von Satzungen) beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Kaup, Friedrich-Wilhelm, Hessisch Oldendorf, *18.05.1954.

Marketing