Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Stadtwerke Neckarsulm Thomas Haag

Störungshotline, Kundenzentrum, Fachkräfte stehen Ihnen..., Wärmeversorgung, Rat und Tat
Adresse / Anfahrt
Am Hungerberg 1
74172 Neckarsulm
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-10:
Wegen Umschreibefehler von Amts wegen ergänzt: Die Werkleiter vertreten gemeinsam. Bestellt als Werkleiter: Haag, Thomas, Schwaigern, *01.01.1965. Nicht mehr Werkleiter: Bareis, Werner Rudolf, Heilbronn, *13.01.1947. Wegen Umschreibefehler Vertretungsbefugnis berichtigt bei Werkleiter: Effenberger, Siegbert Gunter, Neckarsulm, *23.02.1954.

2017-12-11:
Am 17.12.2015 wurde die Änderung der Satzung in § 3 (Organe des Eigenbetriebs) und § 8 (Vertretung der Stadtwerke) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Werkleitung besteht aus einem Werkleiter. Vertretungsberechtigt ist der Werkleiter. Nicht mehr Werkleiter: Effenberger, Siegbert Gunter, Neckarsulm, *23.02.1954.

2022-03-10:
Die Stadt Neckarsulm hat aus ihrem wirtschaftlich selbständigen Eigenbetrieb Stadtwerke Neckarsulm (übertragender Rechtsträger) nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrags vom 26.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträgen vom 26.11.2021 aus ihrem Vermögen die Unternehmenssparte Gasnetzbetrieb sowie sonstige Dienstleisungen gegenüber Kommunen und kommunal beherrschten Unternehmen mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die Kommanditgesellschaft "Regionalwerke Neckar-Kocher GmbH & Co. KG", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 737781) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing