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Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG

Energie, Wasser und Umwelt, Baugebiet, Gasprodukte..., Infrastrukturdienstleister, Stromprodukte, Mondscheinweg
Adresse / Anfahrt
Münstertor 46-48
48291 Telgte
2x Adresse:

Westkirchener Straße 20
59320 Ennigerloh


Albert-Einstein-Straße 14
59302 Oelde


Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Gründung 2018
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-06:
geändert, nunmehr Neue Firma: Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG. Im Zuge der Verschmelzung eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Energieversorgung Ostbevern Beteiligungs-GmbH, Ostbevern (Münster HRB 8789). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der Energieversorgung Ostbevern GmbH & Co. KG mit Sitz in Ostbevern (Münster, HRA 6639) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der Stadtwerke Ennigerloh GmbH mit Sitz in Ennigerloh (Münster, HRB 9526) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-08-20:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Energieversorgung Ostbevern Beteiligungs-GmbH, Ostbevern (Münster HRB 8789). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Persönlich haftender Gesellschafter: Stadtwerke ETO Beteiligungs-GmbH, Telgte (Münster HRB 8723), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Stadtwerke ETO Beteiligungs-GmbH und der Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2018-08-18:
Geändert, nunmehr Neue Firma: Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Persönlich haftender Gesellschafter: Stadtwerke ETO Beteiligungs-GmbH, Telgte , Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Stadtwerke ETO Beteiligungs-GmbH und der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2018 mit der Energieversorgung Oelde GmbH mit Sitz in Oelde (Amtsgericht Münster, HRB 7277) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-30:
Nach Änderung der Firma: Persönlich haftender Gesellschafter: Stadtwerke Ostmünsterland Verwaltungs-GmbH, Telgte , Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Stadtwerke Ostmünsterland Verwaltungs-GmbH und der Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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