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Stadtwerke Rodgau Yvo Lii

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Philipp-Reis-Straße 7
63110 Rodgau
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8 Ansprechpartner/Personen
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mind. 8 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-10:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 05.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfsdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einreichung. Die Abfallentsorgung der Stadt umfasst das Einsammeln der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Nicht mehr Betriebsleiter: Vogt, Oliver Wolfgang, Bad König, *21.11.1961. Bestellt als Betriebsleiter: Lindauer, Dieter, Mainz, *01.12.1965.

2014-02-26:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 09.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteils Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich hierzu auch an rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen.

2014-03-12:
(1) Die Einrichtung zur Wasserversorgung der Stadt- mit Ausnahme des Stadteiles Nieder-Roden-, die städtische Buslinie sowie der regionale ÖPNV-, die Abwasserbeseitigung, der städtische Bauhof, die städtischen Friedhöfe, die Abfallwirtschaft, und die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich des Betriebes der Straßenbeleuchtung und der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sowie die Beteiligung an wirtschaftilchen Unternehmen oder Gesellschaften der Energievrsorgung sind zu einem Eigenbetrieb zusammengeschlossen und werden nach dem Eigenbetriebsgesetzt und den Besetimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteils Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich hierzu auch an rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen.

2014-04-02:
(1) Die Einrichtung zur Wasserversorgung der Stadt - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder-Roden -, die städtische Buslinie sowie der regionale ÖPNV -, die Abwasserbeseitigung, der städtische Bauhof, die städtischen Friedhöfe, die Abfallwirtschaft und die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich des Betriebes der Straßenbeleuchtung und der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sowie die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen oder Gesellschaften der Energieversorgung sind zu einem Eigenbetrieb zusammengeschlossen und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme des Stadtteils Nieder-Roden - mit Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient dem innerstädtischen Verkehr. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen im ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau des regionalen ÖPNV. Die Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die Bewirtschaftung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im Zusammenwirken mit Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich hierzu auch an rechtlich selbständigen wirtschaftlichen Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen.

2015-01-02:
(1) -die Wasserversorgung - die Abwasserbeseitigung - der öffentliche Personennahverkehr - die Erbringung kommunaler Dienste (Bauhof) - das Friedhofs- und Bestattungswesen - die Abfallwirtschaft - der Neubau, die Erneuerung sowie die Instandhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich der S-Bahn-Anlagen, der Betrieb der Straßenbeleuchtung und Verkehrssignalanlagen, die Erschließung von Dienstleistungen in diesen Bereichen - die Energieversorgung, insbesondere der Betrieb von Blockheizkraftwerken und Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung für den Eigenbedarf und Einspeisung von Strom und Wärme - sowie die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen oder Gesellschaften der Energieversorgung (2) Zweck des Eigenbetriebews ist es, die Versorgung mit Frischwasser sowie Wasser für öffentliche Zwecke für das Stadtgebiet sicherzustellen. Im Rahmen der Abwasserbeseitigung übernimmt der Eigenbetrieb das gesamte Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau, einschließlich der Sammler und der Kläranlage. Die Stadtwerke Rodgau organisieren den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt und nehmen die städtischen Interessen wahr. Die kommunalen Dienste übernehmen die Eigenbedarfsdeckung der Stadt an Bauhofleistungen. Die Stadtwerke gewährleisten durch die Wahrnehmung der Friedhofsaufgaben die städtischen Pflichtaufgabe des Bestattungswesens. Die Aufgabenwahrnehmung der Abfallwirtschaft erstreckt sich von der Abfallsammlung bis zur Beseitigung bzw. Verwertung. Im Rahmen der Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen werden insbesondere Neubaugebiete durch die Stadtwerke als Erschließungsträger (Vertragspartner) erschlossen, Straßen und sonstige Bauwerke wie Brücken etc., von den Stadtwerken geplant, gebaut, saniert, instandgehalten sowie Straßenbeleuchtungsanlagen errichtet, instandgehalten, erneuert und betrieben. Energie und Wärme werden zum Eigenverbrauch in Blockheizkraftwerken oder Photovoltaikanlangen erzeugt. Diesbezüglich soll auch die Möglichkeit der Einspeisung bestehen. Der Eigenbetrieb kann sich an rechtlich selbstständig wirtschaftliche Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 13.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen.

2018-08-28:
Bestellt als Betriebsleiter: Ebel-Waldmann, Markus W., *27.09.1966. Nicht mehr Betriebsleiter: Lindauer, Dieter, Mainz, *01.12.1965. Nicht mehr Stellvertreter: Wiegand, Helmut Walter, Rodgau, *28.03.1952.

2019-07-25:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom 29.10.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Betriebsleitung), 5 Abs. 2 (Vertretung), 6 Abs. 3 und 4 (Allgemeine Aufgaben der Betriebsleitung), 8 Abs. 3 Nr. 10 (Aufgaben der Betriebskommission) und 10 Abs. 2 Nr. 14 (Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung) beschlossen. Die Vertretung erfolgt durch zwei Betriebsleiter gemeinsam. Bestellt als Betriebsleiter: Lambert, Stefan, Frankfurt am Main, *08.03.1973.

2020-03-24:
Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 7, 63110 Rodgau.

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