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Stadtwerke Weinstadt Thomas Meier

Endersbach, Preisrechner, Suchfenster..., Wonach, Gaspreisbremse
Adresse / Anfahrt
Schorndorfer Straße 22
71384 Weinstadt
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-22:
Bestellt als Betriebsleiter: Friedrich, Peter, Weinstadt, *16.12.1970. Nicht mehr Betriebsleiter: Buck, Ulrich, Winterbach, *26.10.1944.

2012-07-30:
Bestellt als Betriebsleiter: Meier, Thomas, Magstadt, *16.02.1979. Nicht mehr Betriebsleiter: Knödler, Martin, Weinstadt, *12.05.1949.

2012-12-27:
Nicht mehr Betriebsleiter: Friedrich, Peter, Weinstadt, *16.12.1970.

2013-12-02:
Rechtsform von Amts wegen berichtigt in: Eigenbetrieb. Von Amts wegen nachgetragen: Satzung vom 02.10.1997 mit mehrfachen Änderungen. Am 26.11.2009 wurde die Änderung der Satzung in § 6 (Aufgaben des Betriebsausschusses) beschlossen. Am 25.04.2013 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und name des Eigenbetriebs), § 2 (Stammkapital), § 4 (Aufgaben des Gemeinderats), § 6 (Aufgaben des Betriebsausschusses), § 8 (Betriebsleitung), § 9 (Aufgaben der Betriebsleitung), § 10 (Geschäftsordnung) und § 11 (Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Jahresabschluß) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Stadt Weinstadt bildet einen Eigenbetrieb mit folgenden Aufgaben: 1. Bezug und Verteilung von Trinkwasser; 2. Einrichtung und Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien 3. Betriebsführung der Tiefgarage in Endersbach. 4. Beteiligung an Energieversorgungsunternehmen und Projektgesellschaften 5. Erzeugung, Bezug und Verteilung von Wärme. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt und anschließend geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Betriebsleiter. Der Betriebsleiter ist einzelvertretungsberechtigt. Der Betriebsleiter ist für die Vornahme von Rechtsgeschäften im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vertreter der Stadt mit anderen Gesellschaften der Stadt als deren Vertreter für diese Handlungen von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

2017-09-18:
Am 11.12.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Name des Eigenbetriebs), § 2 (Stammkapital) und § 4 (Aufgaben des Gemeinderats) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Stadt Weinstadt bildet einen Eigenbetrieb mit folgenden Aufgaben: 1. Bezug und Verteilung von Trinkwasser 2. Einrichtung und Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien 3. Betriebsführung der Tiefgarage in Endersbach 4. Beteiligung an Energieversorgungsunternehmen und Projektgesellschaften 5. Erzeugung, Bezug und Verteilung von Wärme 6. Energiehandel und -vertrieb 7. Dienstleistungen und Betriebsführungen für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für sonstige Körperschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

2021-05-25:
Am 23.07.2020 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Versorgungsbetriebe (Gas-, Wasser-, Wärme- und Strom- und Telekommunikationsversorgung und Dienstleistungen), die Verkehrsbetriebe (Parkierungseinrichtungen) sowie die dazu eingegangenen Beteiligungen sind zum einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser Satzung geführt. (2) Der Zweck des Eigenbetriebs einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe sind der Bezug, die Erzeugung, die Verteilung sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Wärme und Energie, der Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen, das Erbringen von Dienstleistungen sowie der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Dazu ist er berechtigt, Beteiligungen einzugehen. Er kann auf Grund von Vereinbarungen seine Versorgungsleistungen sowie seine Dienstleistungen auf andere juristische Personen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets/Stadtgebiets ausdehnen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt ist die Betriebsleitung, bestehend aus dem Ersten Betriebsleiter und dem stellvertretenden Betriebsleiter. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und für die Vornahme von Rechtsgeschäften im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vertreter der Stadt mit anderen Gesellschaften der Stadt als deren Vertreter für diese Handlungen von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. Nun bestellt als Erster Betriebsleiter: Meier, Thomas, Magstadt, *16.02.1979. Bestellt als stellvertretender Betriebsleiter: Fischer, Heiko, Weinstadt, *17.11.1982.

2021-12-28:
Am 02.12.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebs), § 3 (Stammkapital) und § 7 (Aufgaben des Betriebsausschusses) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Versorgungsbetriebe (Gas-, Wasser-, Wärme- und Strom- und Telekommunikationsversorgung und Dienstleistungen), die Verkehrsbetriebe (Parkierungseinrichtungen), der Ersatzneubau des Stiftsbades am Bildungszentrum sowie die dazu eingegangenen Beteiligungen sind zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und dieser Satzung geführt. (2) Der Zweck des Eigenbetriebs einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe sind der Bezug, die Erzeugung, die Verteilung sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Wärme und Energie, der Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen, das Erbringen von Dienstleistungen sowie der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen sowie der Erwerb, Bau und Betrieb von Bädern. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Dazu ist er berechtigt, Beteiligungen einzugehen. Er kann auf Grund von Vereinbarungen seine Versorgungsleistungen sowie seine Dienstleistungen auf andere juristische Personen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets/Stadtgebiets ausdehnen.