Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Stahl- und Rohstoffverwertungs GmbH

Rohstoffverwertungsges, Telemediengesetzes, Rohstoffverwertungsges....
Adresse / Anfahrt
Grimbergstraße 77
45889 Gelsenkirchen
1x Adresse:

Grimbergstraße 77
45889 Gelsenkirchen


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-03-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.1980 mit Änderung vom 28.01.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Krefeld (bisher Amtsgericht Krefeld HRB 2136) nach Gelsenkirchen beschlossen. Geschäftsanschrift: Grimbergstraße 77, 45889 Gelsenkirchen. Gegenstand: Der Handel mit Schrott und sonstigen Industrie-Rückständen sowie deren Aufbereitung und Verwertung. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Nutzfahrzeugen und Baumaschinen. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Matuszewski, Raimund, Moers, *21.10.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2014 mit der RB Trading GmbH mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg HRB 17296) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.