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Stahlform GmbH Pfronten

Laserschneiden, Blechverkleidungen, Durchläufe..., Hartverchromen, Maschinenverkleidungen, Oberflächenbearbeitungen
Adresse / Anfahrt
Ressestraße 1
87459 Pfronten
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 18 (Gründungskosten) und 19 (Schlußbestimungen) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Ressestraße 1, 87459 Pfronten. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.

2011-05-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2011 mit Nachtrag vom 17.05.2011 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Stahlform GmbH Pfronten. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Blechbearbeitung, Stahl- und Metallbau, Stahl- und Industriemontagen, Handel mit Metall und daraus hergestellten Erzeugnissen im weitesten Sinn.

2011-05-24:
Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 122 d UmwG: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft den Verschmelzungsplan vom 19.05.2011 beim Amtsgericht Kempten (Allgäu), Registergericht, eingereicht hat. 2. Übertragende Gesellschaft ist die Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts. Übernehmende Gesellschaft ist die Stahlform GmbH Pfronten mit dem Sitz in Pfronten, Deutschland, ein Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. 3. Die Stahlform Bertle GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck, Österreich, unter der Firmennummer FN 256202 v. Die Stahlform GmbH Pfronten ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu), HRB 6907. 4. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Stahlform GmbH Pfronten ergeben sich aus §§ 122 a Abs. 2, 22 UmwG: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Anschrift unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Stahlform GmbH Pfronten, Ressestr. 1, 87459 Pfronten, Deutschland. Gläubiger der übertragenden Firma Stahlform Bertle GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Reutte, Österreich können, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich melden, nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre bis dahin entstehenden Forderungen gegen die Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich geltend machen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Mögliche Rechte von Gläubigern der Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich nach § 96 Abs. 2 österreichisches GmbHG i. V. m. § 226 österreichischem AktG bleiben unberührt, vgl. § 3 Abs. 2 österreichisches EU-VerschG. Danach ist den Gläubigern der Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung in Österreich zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Firma Stahlform Bertle GmbH, Innsbrucker Straße 34, A-6600 Reutte, Österreich.

2011-09-12:
Die Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich (Landesgericht Innsbruck, Österreich FN 256202 v) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 19.05.2011 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 03.08.2011 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.08.2011 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.600,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte (Österreich) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 51.200,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Bertle, Axel, Pfronten, *22.04.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.