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StarCom-Bauer GmbH

IT-Dienstleister, IT-Unternehmen
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 57
65597 Hünfelden
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Gründung 1998
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-18:
Geschäftsanschrift: Hauptstraße 31, 65597 Hünfelden. Einzelprokura: Bender, Thorsten, Hünfelden, *06.07.1977; Welp, Andreas, Taunusstein, *03.06.1976.

2010-04-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 14 (Erbfolge) und 16 (Bewertung und Abfindungsentgelt) beschlossen.

2013-09-04:
Geschäftsanschrift: Hauptstraße 57, 65597 Hünfelden-Heringen.

2018-09-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf nunmehr 100.000,00 Euro und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2021-11-15:
Einzelprokura: Wächter, Jonas, Brechen, *28.08.1983.

2022-04-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Mario, Hünfelden, *28.09.1979. Bestellt als Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-22:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der vertical IT-Service GmbH mit Sitz in Sulzbach/Taunus (Amtsgericht Frankfurt, HRB 124729) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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