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Staufen Baumaschinen GmbH

Lokaler Dienstleister, Haubersbronn, Baumaschinenbranche..., Baugeräte, Werksvertretungen, Standorten
Adresse / Anfahrt
Esslinger Straße 17-18
73037 Göppingen
2x Adresse:

Industriestraße 24
71522 Backnang


Wieslauftalstraße 104
73614 Schorndorf


Kontakt
31 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 31 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2016-09-22:
Einzelprokura: Vollmer, Kevin, Eschenbach, *28.05.1990.

2018-01-30:
Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Vollmer, Gerhard, Eschenbach, *04.04.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dannenmann, Manfred, Göppingen, *22.10.1954.

2019-08-07:
Einzelprokura: Stadelmaier, Uwe, Rechberghausen, *05.03.1969.

2019-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 500.000,00 EUR erhöht. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Esslinger Straße 17, 73037 Göppingen. Stammkapital nun: 500.000,00 EUR.

2020-06-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Vollmer, Kevin, Eschenbach, *28.05.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Vollmer, Kevin, Eschenbach, *28.05.1990.

2022-03-28:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.02.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Staufen Mietservice - Maschinen- und Gerätevermietung GmbH", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 281362) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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