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Stefan Mayer Reisen GmbH

Busvermietung, Vereinsreisen, Kongresstransfer..., Omnibus der Klasse, Omnibusfahrer, Reisebussen, Komfortabel, Leistungspalette
Adresse / Anfahrt
Gewerbering 14
68723 Plankstadt
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2021. Geschäftsanschrift: Gewerbering 14, 68723 Plankstadt. Gegenstand: Betrieb eines Busunternehmens, die Vermittlung von Busreisen und der Handel mit Reisebussen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mayer, Stefan Anton, Plankstadt, *25.12.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Mayer, Stefan Anton, Plankstadt, *25.12.1951 als Inhaber der Firma "Stefan Mayer e.K.", Plankstadt (Amtsgericht Mannheim HRA 709431) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Mayer, Stefan Anton, Plankstadt, *25.12.1951 hat als Inhaber der Firma "Stefan Mayer e.K.", Plankstadt (Amtsgericht Mannheim HRA 709431) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom 13.07.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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