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c'est la vie Sonja T UG (haftungsbeschränkt)

Adresse / Anfahrt
Duhner Strandstraße 2
27476 Cuxhaven
1x Adresse:

Am Lagerfeld 3
27476 Cuxhaven


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2014. Geschäftsanschrift: Hans-Claußen-Str. 5, 27476 Cuxhaven . Gegenstand: Handel mit Modeartikeln. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Thiele, Stefan, Cuxhaven, *14.11.1962; Tinnemeier, Sonja, Cuxhaven, *21.09.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-28:
Neue Geschäftsanschrift: Am Lagerfeld 3, 27476 Cuxhaven.

2021-09-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Stefan Thiele Modeeinzelhandel e. K., Inhaber: Stefan Thiele auftretenden Kaufmann Stefan Thiele, Cuxhaven,*14.11.1962, übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.