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Steier GmbH

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Adresse / Anfahrt
Weizenstraße 1
42477 Radevormwald
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-02-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2018. Geschäftsanschrift: Weizenstraße 1, 42477 Radevormwald. Gegenstand: die Planung, Installation, die Wartung und die Reparatur von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen und Lüftungstechnik sowie der Handel mit Bau-, Ersatz- und Zubehörteilen für solche Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steier, Andreas, Radevormwald, *09.06.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-04-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Andreas Steier e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 33216) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.04.2018 das Vermögen des von Herrn Andreas Steier unter der Firma Andreas Steier e.K. betriebene Einzelunternehmen mit Sitz in Radevormwald (Amtsgericht Köln, HRA 33216) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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