2005-10-04: Die Ausgliederung wurde am 27.09.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15002).
2005-10-04: Der Einzelkaufmann Steinbacher Stefan, Dinkelscherben, *06.05.1952 hat sein bisher unter der Firma Steinbacher Consult e.K., Ort der Niederlassung: Neusäß (Amtsgericht Augsburg HRA 15002) betriebenes Unternehmen gemäß Ausgliederungsvertrag und -beschluss je vom 22.08.2005 durch Übertragung auf die Gesellschaft aus seinem Vermögen ausgegliedert.Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-07-03: Die Steinbacher-Consult GmbH International mit dem Sitz in Neusäß (Amtsgericht Augsburg HRB 15911) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2007 mit Nachtrag vom 01.06.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 05.03.2007 und vom 28.06.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.