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Steinwinter fashion GmbH

Bekleidungsgeschäft, Modehaus, Wunschzettel..., Bademäntel, Hüte, Letzter Monat Bestätigter, Monat Bestätigter, Monat Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf, Artikelzustände, Bewertung vom Käufer
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 141
63897 Miltenberg
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2013. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 141, 63897 Miltenberg. Gegenstand des Unternehmens: der Handel mit Textilien. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwaninger, Marco, Großheubach, *21.03.1984; Zipp, Marion, Erlenbach, *12.02.1980. Geschäftsführer: Steinwinter, Anton, Miltenberg, *29.07.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-15:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steinwinter, Anton, Miltenberg, *29.07.1950. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schwaninger, Marco, Großheubach, *21.03.1984; Zipp, Marion, Erlenbach, *12.02.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-04-04:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Deumer, Marion Andrea, Erlenbach, *12.02.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Miltenberg Fashion UG mit dem Sitz in Miltenberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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