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Stempel Gruppe GmbH

Monteurzimmer, Monteurunterkünfte, Dienstebetreiber..., Interessieren, Koje, Monteurwohnungen
Adresse / Anfahrt
Gildestraße 6-8
21244 Buchholz in der Nordheide
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-06-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2009 mit Änderung vom 24.04.2009. Geschäftsanschrift: Molkenstäh 9, 21279 Hollenstedt. Gegenstand: Der Handel mit Mobilien und Immobilien, Dienstleistungen, wie Beratung, Planung, Management und Verwaltung sowie die Entwicklung von Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Stempel, Arne, Appel, *16.06.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-11-17:
Die Gesellschafterversammlungen vom 17.07.2009 und 05.11.2009 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. 200.000,00 EUR.

2010-01-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Stempel Gruppe GmbH.

2012-06-18:
Buchholz. Geschäftsanschrift: Gildestr. 6 - 10, 21244 Buchholz. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Buchholz beschlossen.

2019-09-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2019 mit der Nordheideland GmbH mit Sitz in Buchholz in der Nordheide verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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