Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Steppenwolf GmbH

Einzelhandel, Outdoor-Ausrüstungsgeschäft, Sportgeschäft...
Adresse / Anfahrt
Bonngasse 27
53111 Bonn
1x Adresse:

Friedrichstraße 33
53111 Bonn


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Steppenwolf GmbH. Geschäftsanschrift: Oxfordstraße 4, 53111 Bonn. Nach Eheschließung nunmehr Name der Geschäftsführerin: Geschäftsführer: Fresen, Diane, Bonn, *14.03.1962. Prokura erloschen: Wüstenberg, Herwarth, Bonn.

2013-07-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 33, 53111 Bonn.

2013-10-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Diane, Kauffrau, Bonn. Bestellt zum Geschäftsführer: Schneider, Silja, Bonn, *04.03.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Berichtigend eingetragen Geschäftsführer: Fresen, Diane, Bonn, *14.03.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-02-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fresen, Diane, Bonn, *14.03.1962.

2018-01-24:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bonngasse 27, 53111 Bonn.

2018-08-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2018 mit der Fresen Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bonn verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.