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Stiftung Kunst und Natur gGmbH

Haustechnik, Art'n'Vielfalt, Sternenhimmel..., Führungen, Menschheit, Wälder, Blattwerke, Informiert, Nantesbuch, Ausstellungstickets, InstagramMuseum
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Karpfsee 12
83670 Bad Heilbrunn
4x Adresse:

Nantesbuch 2
83670 Bad Heilbrunn


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61348 Bad Homburg


Eingang Dorotheenstraße
Löwengasse 15
61348 Bad Homburg


Karpf 12
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2012-09-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.8.2012. Geschäftsanschrift: Widenmayerstr. 49, 80538 München. Gegenstand des Unternehmens: 1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist: a) interdisziplinäre Förderung von Kunst und Kultur zum Thema Natur, insbesondere in den Bereichen Musik, Literatur, Theater, darstellende und bildende Kunst, Tanz, Architektur und Design; b) Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Bereichen von Kultur, Natur und Ökologie (vor allem der ökologischen Landbewirtschaftung) sowie übergreifenden, diese Bereiche verbindende Wissenschaften; c) Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, Berufs- und Erwachsenenbildung; 3. Der Gesellschaftszweck zu 2 a) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Gestaltung einer musealen Anlage im Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar macht und die Grundlage für Erfahrungen und Begegnungen mit der Natur und der Kultur sowie mit ökologischen Fragen bildet; b) Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Ausstellungen, Führungen, Lesungen, Konzerten, Inszenierungen und Diskussionsveranstaltungen; c) Aufbau, Pflege und Entwicklung einer eigenen Sammlung von Bildern und Kunstgegenständen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; d) Herausgabe von Broschüren, Ausstellungskatalogen und Zeitschriften und sonstigen Schriften sowie medialen Informationsmöglichkeiten; e) Kooperation mit anderen kulturellen Einrichtungen, z.B. bei der Herausgabe von Ausstellungskatalogen und beim Leihverkehr mit Kunstgegenständen. 4. Der Gesellschaftszweck zu 2 b) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, insbesondere zu ökologischen und kulturellen bzw. beide Bereiche übergreifende Fragen sowie zu den Bereichen der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft etc.; b) Vorbereitung, Durchführung und Veröffentlichung internationaler und disziplinübergreifender wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw. Seminarreihen; c) Veranstaltung von Konferenzen, Diskussionsforen und anderen Gesprächsformen mit internationalen Experten aus verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft und Praxis; d) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sind der Allgemeinheit zugänglich zu machen. 5. Der Gesellschaftszweck zu 2 c) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung von Bildungs- und Erziehungsstätten; b) Durchführung von Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen, vor Ort oder außerhalb des Geländes der Gesellschaft; c) Veranstaltung von Workshops, Seminaren, Ferien- bzw. Wochenendkursen, Lesungen und Konzerten mit dem Ziel, Menschen die Begegnung mit Werken der darstellenden, bildenden bzw. musischen Kunst, Künstlern und der Natur zu ermöglichen; d) Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes für eine nachhaltige und ökologische Landbewirtschaftung sowie zur konkreten Anschauung und Entwicklung gesunder Ernährungs- und Lebensweisen. Im Rahmen dieses Betriebes werden Bildungsprogramme, insbesondere in Form von Vorträgen, Führungen, Seminaren und wissenschaftlichen Symposien (z. B. in Zusammenarbeit mit Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Institutionen) angeboten; e) Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie z.B. mit Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungsinstitutionen bei der Organisation und Veranstaltung von Bildungsangeboten; f) Kooperationen mit Hochschulen bzw. Kultur- und Schulämtern bzw. den entsprechenden Ministerien zur Entwicklung entsprechender Angebote bzw. Aus- und Fortbildung von Lehr- und Erziehungspersonal; g) Konzeption, Entwicklung und Durchführung sonstiger Projekte im Rahmen des Leitthemas "Kunst und Natur"; h) die Unterstützung von Stipendiaten im Rahmen des Kultur- und Bildungsprogramms durch Geld- und Sachmittel sowie durch fachliche Unterstützung bzw. der Bereitstellung zeitweiliger Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Ateliers. 6. Weiterer Gesellschaftszweck ist die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Firmenich, Andrea Elisabeth, Köln, *09.12.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-11-21:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Werneckstr. 8, 80802 München.

2013-06-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 10 (Jahresabschluss) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Stiftung Nantesbuch gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist: a) interdisziplinäre Förderung von Kunst und Kultur zum Thema Natur, insbesondere in den Bereichen Musik, Literatur, Theater, darstellende und bildende Kunst, Tanz, Architektur und Design; b) Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Bereichen von Kultur, Natur und Ökologie (vor allem der ökologischen Landbewirtschaftung) sowie übergreifenden, diese Bereiche verbindende Wissenschaften; c) Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, Berufs- und Erwachsenenbildung; d) Förderung des Schutzes von Natur und Umwelt sowie der Landschaftspflege. 3. Der Gesellschaftszweck zu 2 a) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Gestaltung einer musealen Anlage im Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar macht und die Grundlage für Erfahrungen und Begegnungen mit der Natur und der Kultur sowie mit ökologischen Fragen bildet; b) Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Ausstellungen, Führungen, Lesungen, Konzerten, Inszenierungen und Diskussionsveranstaltungen; c) Aufbau, Pflege und Entwicklung einer eigenen Sammlung von Bildern und Kunstgegenständen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; d) Herausgabe von Broschüren, Ausstellungskatalogen und Zeitschriften und sonstigen Schriften sowie medialen Informationsmöglichkeiten; e) Kooperation mit anderen kulturellen Einrichtungen, z.B. bei der Herausgabe von Ausstellungskatalogen und beim Leihverkehr mit Kunstgegenständen. 4. Der Gesellschaftszweck zu 2 b) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, insbesondere zu ökologischen und kulturellen bzw. beide Bereiche übergreifende Fragen sowie zu den Bereichen der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft etc.; b) Vorbereitung, Durchführung und Veröffentlichung internationaler und disziplinübergreifender wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw. Seminarreihen; c) Veranstaltung von Konferenzen, Diskussionsforen und anderen Gesprächsformen mit internationalen Experten aus verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft und Praxis; d) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sind der Allgemeinheit zugänglich zu machen. 5. Der Gesellschaftszweck zu 2 c) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung von Bildungs- und Erziehungsstätten; b) Durchführung von Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen, vor Ort oder außerhalb des Geländes der Gesellschaft; c) Veranstaltung von Workshops, Seminaren, Ferien- bzw. Wochenendkursen, Lesungen und Konzerten mit dem Ziel, Menschen die Begegnung mit Werken der darstellenden, bildenden bzw. musischen Kunst, Künstlern und der Natur zu ermöglichen; d) Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes für eine nachhaltige und ökologische Landbewirtschaftung sowie zur konkreten Anschauung und Entwicklung gesunder Ernährungs- und Lebensweisen. Im Rahmen dieses Betriebes werden Bildungsprogramme, insbesondere in Form von Vorträgen, Führungen, Seminaren und wissenschaftlichen Symposien (z. B. in Zusammenarbeit mit Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Institutionen) angeboten; e) Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie z.B. mit Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungsinstitutionen bei der Organisation und Veranstaltung von Bildungsangeboten; f) Kooperationen mit Hochschulen bzw. Kultur- und Schulämtern bzw. den entsprechenden Ministerien zur Entwicklung entsprechender Angebote bzw. Aus- und Fortbildung von Lehr- und Erziehungspersonal; g) Konzeption, Entwicklung und Durchführung sonstiger Projekte im Rahmen des Leitthemas "Kunst und Natur"; h) Unterstützung von Stipendiaten im Rahmen des Kultur- und Bildungsprogramms durch Geld- und Sachmittel sowie durch fachliche Unterstützung bzw. Bereitstellung zeitweiliger Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Ateliers. 6. Der Gesellschaftszweck zu 2 d) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen durch Schutz des Naturhaushaltes (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen); b) Pflege, Entwicklung und, soweit erforderlich, Wiederherstellung von Natur und Landschaft; c) Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Förderung einer vielgestaltigen Landschaft vor allem durch Anregung und Betreuung von Naturschutzprojekten; d) Zusammenarbeit mit Natur-, Umwelt- und anderen Verbänden. 7. Weiterer Gesellschaftszweck ist die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.

2014-08-02:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Firmenich, Andrea Elisabeth, Köln, *09.12.1959, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Reetz, Konstantin, Krailling, *01.04.1965. Die Landwirtschaftliche Betriebsgesellschaft (LBG) mbH, Nantesbuch mit dem Sitz in Bad Heilbrunn (Amtsgericht München HRB 202287) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2017 mit Nachtrag vom 27.06.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere in den Bereichen Musik, Literatur, Theater, darstellende und bildende Kunst, Tanz, Architektur und Design; b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Bereichen von Kultur, Natur und Ökologie sowie übergreifenden, diese Bereiche verbindende Wissenschaften; c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) die Förderung des Schutzes von Natur und Umwelt sowie der Landschaftspflege. 3. Weitere Gesellschaftszweck ist die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für dir Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkte steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Dies umfasst auch die teilweise oder vollständige Übertragung von Vermögensgegenständen ( z.B. Grundstücken und Gebäuden, einzelner Kunstgegenstände oder auch der Kunstsammlung insgesamt) auf eine andere steuerbegünstige Körperschaft zu Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2. 4. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 a) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Gestaltung einer musealen Anlage im Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar macht und die Grundlage für Erfahrungen und Begegnungen mit der Natur und der Kultur sowie mit ökologischen Fragen bildet; b) den Betrieb eines oder mehrerer Museen mit entsprechenden kulturellen Veranstaltungen, gegebenenfalls auch als Zweckbetriebe; c) Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Ausstellungen, Führungen, Lesungen, Konzerten, Inszenierungen und Diskussionsveranstaltungen sowie unter den Voraussetzungen des § 58 Nr. 1 und Nr. 2 der Abgabenordnung die Mitwirkung, Mitveranstaltung und die finanzielle Förderung von Ausstellungen, Lesungen, Konzerten und Diskussionen; d) Aufbau, Pflege und Entwicklung einer Sammlung von Bildern und Kunstgegenständen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; e) Herausgabe von Broschüren, Ausstellungskatalogen und Zeitschriften und sonstigen Schriften sowie medialen Informationsmöglichkeiten; f)Kooperation mit anderen Kulturinstitutionen, Kunstsammlungen und Museen, z.B. bei der Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen, bei der Herausgabe von Ausstellungskatalogen und beim Leihverkehr mit Kunstgegenständen. g) Förderung von bzw. Zusammenarbeit mit interdisziplinären kulturellen Einrichtungen ( Theater, Museen, Musik, Tanz und weiteren kulturellen Institutionen) sowie die Förderung von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerten, szenischen Darstellungen, Lesungen und Kunstausstellungen; 5. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 b) wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, insbesondere zu ökologischen und kulturellen bzw. beide Bereich übergreifende Fragen sowie zu den Bereichen der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft etc.; b) die Vorbereitung, Durchführung und Veröffentlichung internationaler und disziplinübergreifender wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw. Seminarreihen; c) die Veranstaltung von Konferenzen, Diskussionsforen und anderen Gesprächsformen mit internationalen Experten aus verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft und Praxis, d) die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sind der Allgemeinheit zugänglich zu machen. 6. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 c wird insbesondere verwirklicht durch: a) Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung von Bildungs- und Erziehungsstätten zur Durchführung von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, inklusive der Beherbergung und Beköstigung der Teilnehmer, gegebenenfalls auch als Zweckbetriebe. b) Durchführung von Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen, vor Ort oder außerhalb des Geländes der Gesellschaft; c) Veranstaltung von Workshops, Seminaren, Ferien- bzw. Wochenendkursen, Lesungen und Konzerten mit dem Ziel, Menschen die Begegnung mit Werken der darstellenden, bildenden bzw. musischen Kunst, Künstlern und der Natur zu ermöglichen; d) Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes für eine nachhaltige und ökologische Landbewirtschaftung sowie zur konkreten Anschauung und Entwicklung gesunder Ernährungs- und Lebensweisen. Im Rahmen dieses Betriebes werden Bildungsprogramme, insbesondere in Form von Vorträgen, Führungen, Seminaren und wissenschaftlichen Symposien ( z .B in Zusammenarbeit mit Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Institutionen) angeboten; e) Kooperation mit Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungsinstitutionen bei der Organisation und Veranstaltung von Bildungsangeboten; f) Kooperation mit Hochschule bzw. Kultur- und Schulämtern bzw. den entsprechenden Ministerien zur Entwicklung entsprechender Angebote bzw. Aus- und Fortbildung von Lehr- und Erziehungspersonal; g) Vermittlung kultureller Kompetenzen an Führungs- und Nachwuchskräfte in Unternehmen, Banken und Verbänden im Rahmen der Corporate Social Responsibility ( CSR) durch Seminare, Symposien, Arbeitskreise und Workshops zu Thema "Kunst und Natur"; h) Konzeption, Entwicklung und Durchführung sonstiger Projekte im Rahmen des Leitthemas "Kunst und Natur"; i) die Unterstützung von Stipendiaten im Rahmen des Kultur- und Bildungsprogramms durch Geld- und Sachmittel sowie durch fachliche Unterstützung bzw. der Bereitstellung zeitweiliger Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Ateliers. 7. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 d ) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen durch Schutz des Naturhaushaltes (Boden, Wasser,Luft, Klima, Tiere, Pflanzen); b) Pflege, Entwicklung und, soweit erforderlich, Wiederherstellung von Natur und Landschaft; c) Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Förderung einer vielgestaltigen Landschaft vor allem durch Anregung und Betreuung von Naturschutzprojekten; d) Zusammenarbeit mit Natur- Umwelt- und anderen Verbänden.

2017-08-23:
Die ALTANA Kulturstiftung gGmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-04-06:
Bestellt: Geschäftsführer: von Notz, Börries, Hamburg, *01.05.1973, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-11-19:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Firmenich, Andrea Elisabeth, Köln, *09.12.1959.

2019-12-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2019 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Bad Heilbrunn, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Geschäftsanschrift: Karpfsee 12, 83670 Bad Heilbrunn. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere in den Bereichen Musik, Literatur, Theater, darstellende und bildende Kunst, Tanz, Architektur und Design; b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Bereichen von Kultur, Natur und Ökologie (vor allem der ökologischen Landbewirtschaftung) sowie übergreifenden, diese Bereiche verbindende Wissenschaften; c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) die Förderung des Schutzes von Natur und Umwelt sowie der Landschaftspflege. 3. Weitere Gesellschaftszweck ist die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für dir Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkte steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Dies umfasst auch die teilweise oder vollständige Übertragung von Vermögensgegenständen ( z.B. Grundstücken und Gebäuden, einzelner Kunstgegenstände oder auch der Kunstsammlung insgesamt) auf eine andere steuerbegünstige Körperschaft zu Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2. 4. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 a) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Gestaltung einer musealen Anlage im Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar macht und die Grundlage für Erfahrungen und Begegnungen mit der Natur und der Kultur sowie mit ökologischen Fragen bildet; b) den Betrieb eines oder mehrerer Museen mit entsprechenden kulturellen Veranstaltungen, gegebenenfalls auch als Zweckbetriebe; c) Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Ausstellungen, Führungen, Lesungen, Konzerten, Inszenierungen und Diskussionsveranstaltungen sowie unter den Voraussetzungen des § 58 Nr. 1 und Nr. 2 der Abgabenordnung die Mitwirkung, Mitveranstaltung und die finanzielle Förderung von Ausstellungen, Lesungen, Konzerten und Diskussionen; d) Aufbau, Pflege und Entwicklung einer Sammlung von Bildern und Kunstgegenständen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; e) Herausgabe von Broschüren, Ausstellungskatalogen und Zeitschriften und sonstigen Schriften sowie medialen Informationsmöglichkeiten; f)Kooperation mit anderen Kulturinstitutionen, Kunstsammlungen und Museen, z.B. bei der Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen, bei der Herausgabe von Ausstellungskatalogen und beim Leihverkehr mit Kunstgegenständen. g) Förderung von bzw. Zusammenarbeit mit interdisziplinären kulturellen Einrichtungen ( Theater, Museen, Musik, Tanz und weiteren kulturellen Institutionen) sowie die Förderung von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerten, szenischen Darstellungen, Lesungen und Kunstausstellungen; 5. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 b) wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, insbesondere zu ökologischen und kulturellen bzw. beide Bereich übergreifende Fragen sowie zu den Bereichen der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft etc.; b) die Vorbereitung, Durchführung und Veröffentlichung internationaler und disziplinübergreifender wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw. Seminarreihen; c) die Veranstaltung von Konferenzen, Diskussionsforen und anderen Gesprächsformen mit internationalen Experten aus verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft und Praxis, d) die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sind der Allgemeinheit zugänglich zu machen. 6. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 c wird insbesondere verwirklicht durch: a) Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung von Bildungs- und Erziehungsstätten zur Durchführung von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, inklusive der Beherbergung und Beköstigung der Teilnehmer, gegebenenfalls auch als Zweckbetriebe. b) Durchführung von Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen, vor Ort oder außerhalb des Geländes der Gesellschaft; c) Veranstaltung von Workshops, Seminaren, Ferien- bzw. Wochenendkursen, Lesungen und Konzerten mit dem Ziel, Menschen die Begegnung mit Werken der darstellenden, bildenden bzw. musischen Kunst, Künstlern und der Natur zu ermöglichen; d) Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes für eine nachhaltige und ökologische Landbewirtschaftung sowie zur konkreten Anschauung und Entwicklung gesunder Ernährungs- und Lebensweisen. Im Rahmen dieses Betriebes werden Bildungsprogramme, insbesondere in Form von Vorträgen, Führungen, Seminaren und wissenschaftlichen Symposien ( z .B in Zusammenarbeit mit Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen Institutionen) angeboten; e) Kooperation mit Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und anderen Bildungsinstitutionen bei der Organisation und Veranstaltung von Bildungsangeboten; f) Kooperation mit Hochschule bzw. Kultur- und Schulämtern bzw. den entsprechenden Ministerien zur Entwicklung entsprechender Angebote bzw. Aus- und Fortbildung von Lehr- und Erziehungspersonal; g) Vermittlung kultureller Kompetenzen an Führungs- und Nachwuchskräfte in Unternehmen, Banken und Verbänden im Rahmen der Corporate Social Responsibility ( CSR) durch Seminare, Symposien, Arbeitskreise und Workshops zu Thema "Kunst und Natur"; h) Konzeption, Entwicklung und Durchführung sonstiger Projekte im Rahmen des Leitthemas "Kunst und Natur"; i) die Unterstützung von Stipendiaten im Rahmen des Kultur- und Bildungsprogramms durch Geld- und Sachmittel sowie durch fachliche Unterstützung bzw. der Bereitstellung zeitweiliger Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Ateliers. 7. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 d ) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen durch Schutz des Naturhaushaltes (Boden, Wasser,Luft, Klima, Tiere, Pflanzen); b) Pflege, Entwicklung und, soweit erforderlich, Wiederherstellung von Natur und Landschaft; c) Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Förderung einer vielgestaltigen Landschaft vor allem durch Anregung und Betreuung von Naturschutzprojekten; d) Zusammenarbeit mit Natur- Umwelt- und anderen Behörden und Verbänden.

2020-02-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wenke, Stephen, Hamburg, *17.04.1963.

2020-12-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Stiftung Kunst und Natur gGmbH.

2021-01-08:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Reetz, Konstantin, Krailling, *01.04.1965.

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