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Stiftungen der Sparkasse Holstein gGmbH

Wohltätigkeitsorganisation, Bildungsspaß, Küchengarten..., Naturerlebnis Grabau, Erlebnis Bungsberg, Marstall Ahrensburg, Ausstellungsprogramm, Kitakinder, Geeignet für Grundschulkinder
Adresse / Anfahrt
Hagenstraße 19
23843 Bad Oldesloe
2x Adresse:

Lübecker Straße 8
22926 Ahrensburg


Markt 4
23611 Bad Schwartau


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-12-30:
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist eine unmittelbare Förderung der nachfolgend aufgezählten gemeinnützigen Zwecke: - Jugendhilfe , - Kunst und Kultur (§ 52 AO Absatz 2 Nr. 5), - Bildung und Erziehung (§ 52 AO Absatz 2 Nr. 7), - Natur- und Umweltschutz (§ 52 AO Absatz 2 Nr. 8), - Wohlfahrtswesen (§ 52 AO Absatz 2 Nr. 9), - Rettung aus Lebensgefahr sowie der Unfallverhütung (§ 52 AO Absatz 2 Nr. 11 und 12), - Sport (§ 52 AO Absatz 2 Nr. 21), - Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 AO Absatz 2 Nr. 22) und - Bürgerschaftliches Engagement, soweit es sich auf gemeinnützige, mild- tätige oder kirchliche Zwecke beschränkt (§ 52 AO Absatz 2 Nr. 25). Die unmittelbare Zweckverwirklichung erfolgt z.B. - in den Bereichen Bildung sowie Natur- und Umweltschutz durch die Übernahme und Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung wie z.B. der Organisation des Besuchs von Kindergärten und Schulen beim Erlebnis Bungsberg, dem Naturerlebnis Grabau sowie weiteren außerschulischen Lernorten im Zusammenhang mit dem BILDUNGSSPASS STORMARN und dem BILDUNGSSPASS OSTHOLSTEIN. Außerdem werden Schulen im Zusammenhang mit dem Status ZUKUNFTSSCHULE hinsichtlich des Erreichens und Verbleibens unterstützt. Die Gesellschaft übernimmt außerdem Aufgaben in der Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen sowie Lehrkräften von Schulen. - in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Heimatkunde und -pflege kann sie Ausstellungen, Lesungen, Konzerte u. ä. sowie im Bereich Jugendhilfe Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter in diesem Tätigkeitsfeld sowie für die Kinder und Jugendlichen Veranstaltungen jeder Art selbst durchführen bzw. sich an einer Durchführung beteiligen. - im Bereich der Rettung aus Lebensgefahr durch die Beschaffung und den Unterhalt von geeigneten Hilfsmitteln, die im Rahmen der Ersthelferhilfe insbesondere zur Lebensrettung eingesetzt werden können, sowie die Durchführung von entsprechenden Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit dem Ziel, breite Teile der Bevölkerung zu einer verbesserten Ersthelferbefähigung und -bereitschaft aus- und fortzubilden. - im Bereich Sport kann sie Veranstaltungen durchführen sowie Aufgaben übernehmen, die der Inklusion dienlich sind. Die Gesellschaft soll bei Bedarf insbesondere Veranstaltungen durchführen oder sich an der Durchführung entsprechender Veranstaltungen beteiligen, wenn Maßnahmen für junge Menschen im Feld der Inklusion verwirklicht werden. - im Bereich "Bürgerschaftliches Engagement" insbesondere durch die aktive Unterstützung von Aktivitäten und Durchführung von Veranstaltungen (vor allem hinsichtlich der Bürger-Stiftung Ostholstein und der Bürger-Stiftung Stormarn). In diesem Zusammenhang bündelt die Gesellschaft insbesondere auch Ressourcen für Aktivitäten gemeinnütziger und steuerbegünstigter Körperschaften und dabei insbesondere für die Stiftungen der Sparkasse Holstein, die Bürger-Stiftung Ostholstein und die Bürger-Stiftung Stormarn sowie die Stiftung Schloss Ahrensburg und die Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH. Die Gesellschaft übernimmt diesbezüglich insbesondere - den Betrieb eines gemeinsamen Stiftungsbüros, - die Anstellung und Beschäftigung von Personal, das für mehrere Stiftungen im Bereich ihrer gemeinnützigen Zweckerfüllung tätig ist, - die Beschaffung und das Management von Sachmitteln, das für mehrere Stiftungen im Bereich ihrer gemeinnützigen Zweckerfüllung verwendet wird. Die Gesellschaft ist berechtigt, gemäß § 58 AO Nr. 3 und Nr. 4 Arbeitskräfte und Räume steuerbegünstigten Körperschaften für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung zu stellen bzw. zu überlassen. Der Gegenstand des Unternehmens wird auch verfolgt durch die operative Abwicklung und Durchführung von Fördermaßnahmen und eigenen Vorhaben und Projekten der mit der Gesellschaft zusammenarbeitenden Stiftungen. Hierzu gehört auch die entsprechende Wahrnehmung von Aufgaben entsprechend § 57 AO Absatz 1. (2) Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit im Rahmen der §§ 51 ff AO aus. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (3) Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn. Eventuell erzielte Überschüsse sind Betriebsmittelrücklagen zuzuführen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks und damit auch insbesondere einer zeitnahen Mittelverwendung dienen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 ist im Gesellschaftsvertrag § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert worden.

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