2012-03-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.02.2012. Geschäftsanschrift: Überseeboulevard 2, 20457 Hamburg. Gegenstand: An- und Verkauf von Herrenoberbekleidung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Ghafoori, Said Kabir, Hamburg, *05.10.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-03-11: Bestellt Geschäftsführer: Gafuri, Mortaza, Hamburg, *25.02.1987, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-05-24: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.04.2019 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Einzelfirma Stilhaus Blocker e.K. Inh. Said Kabir Ghafoori in Hamburg auftretenden Kaufmann Ghafoori, Said Kabir, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers am 24.05.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.