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Suma Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz mbH

Immobilien, FRANKFURT/MAIN, INSEL RÜGEN..., Ostseebad Göhren, Göhren INSEL, Göhren INSEL RÜGEN, Ostseebad Göhren INSEL, Kulturdenkmal
Adresse / Anfahrt
Datzow 12
18574 Poseritz
1x Adresse:

Lindenstraße 1
18586 Göhren


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2000, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Homburg v.d.Höhe (bisher Bad Homburg v.d.H. HRB 9620) nach Göhren beschlossen. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 1, 18586 Göhren. Gegenstand: der Erwerb, die Veräußerung und die Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie die Projektentwicklung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben, die Verwaltung und Betreuung von Immobilien sowie der Abschluß von Liefer- und Leistungsverträgen mit anderen Unternehmen in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wilhelm, Susanne, Göhren, *25.10.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2021 mit der Zum grünen Kakadu GmbH mit Sitz in Göhren verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.