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Summerer GmbH & Co. KG

Bäckerei, Backwaren, Müllerin..., Bachham, Pfingsten, Ehrgeizige, Bäckermeister
Adresse / Anfahrt
Kirchplatz 7
83257 Gstadt a. Chiemsee
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-01:
Summerer GmbH & Co. KG, Gstadt a. Chiemsee (Kirchplatz 7, 83257 Gstadt-Gollenshausen, Der Gegenstand ist der Betrieb einer Bäckerei sowie eines Lebensmitteleinzelhandelsunternehmens und der Einzelhandel mit Waren aller Art mit mehreren Filialen mit allen damit verbundenen Nebentätigkeiten und Nebengeschäften, sowie der Betrieb von Stehcafes.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Summerer Beteiligungs GmbH, Gstadt a. Chiemsee (AG Traunstein HRB 17502), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-09-06:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß den Ausgliederungsverträgen vom 29.08.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 Teile des von dem Einzelkaufmann Summerer, Franziskus, Gstadt, *28.05.1950 unter der Firma Bäckerei Franz Summerer - Lebensmittel eingetragener Kaufmann mit dem Sitz in Gollenshausen, Gde. Gstadt (Amtsgericht Traunstein HRA 5084) betriebenen Unternehmens, Teile des von dem Einzelkaufmann Summerer, Franziskus, Gstadt, *28.05.1950 unter der Firma Lebensmitteleinzelhandel Franziskus Summerer e. K. mit dem Sitz in Höslwang (Amtsgericht Traunstein HRA 9341) betriebenen Unternehmens, Teile des von der Einzelkauffrau Summerer, Christina, Gstadt, *01.12.1949 unter der Firma Lebensmitteleinzelhandel Christina Summerer e.K mit dem Sitz in Seeon (Amtsgericht Traunstein HRA 9342) betriebenen Unternehmens und Teile des von dem Einzelkaufmann Summerer, Stephan, Gstadt, *05.12.1974 unter der Firma Lebensmitteleinzelhandel Stephan Summerer e.K. mit dem Sitz in Breitbrunn a. Chiemsee (Amtsgericht Traunstein HRA 9343) betriebenen Unternehmens übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-09-06:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß den Ausgliederungsverträgen vom 29.08.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 Teile des von dem Einzelkaufmann Summerer, Franziskus, Gstadt, *28.05.1950 unter der Firma Bäckerei Franz Summerer - Lebensmittel eingetragener Kaufmann mit dem Sitz in Gollenshausen, Gde. Gstadt (Amtsgericht Traunstein HRA 5084) betriebenen Unternehmens, Teile des von dem Einzelkaufmann Summerer, Franziskus, Gstadt, *28.05.1950 unter der Firma Lebensmitteleinzelhandel Franziskus Summerer e. K. mit dem Sitz in Höslwang (Amtsgericht Traunstein HRA 9341) betriebenen Unternehmens, Teile des von der Einzelkauffrau Summerer, Christina, Gstadt, *01.12.1949 unter der Firma Lebensmitteleinzelhandel Christina Summerer e.K mit dem Sitz in Seeon (Amtsgericht Traunstein HRA 9342) betriebenen Unternehmens und Teile des von dem Einzelkaufmann Summerer, Stephan, Gstadt, *05.12.1974 unter der Firma Lebensmitteleinzelhandel Stephan Summerer e.K. mit dem Sitz in Breitbrunn a. Chiemsee (Amtsgericht Traunstein HRA 9343) betriebenen Unternehmens übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.