2017-03-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2016. Geschäftsanschrift: Am Geheugraben 63, 68219 Mannheim. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ehrhardt, Sven, Hockenheim, *20.09.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-21: Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2018 mit Nachtrag vom 05.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 , § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 9 (Geschäftsführung) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Ehrhardt, Sven, Hockenheim, *20.09.1979 als Inhaber der Firma "Ehlo Baudienstleister Sven Ehrhardt e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707276) auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: Sven Ehrhardt GmbH. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb eines Dachdeckergeschäftes. 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Ehrhardt, Sven, Hockenheim, *20.09.1979 hat als Inhaber der Firma "Ehlo Baudienstleister Sven Ehrhardt e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707276) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.02.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.