2005-06-14: d. Donau). Einzelprokura: Henrich Rainer, München, *01.04.1973; Hornung Alfred, Nördlingen, *27.11.1973. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Taubenberger Thomas, Neusäß, *16.01.1968.
2010-10-12: d. Donau.Bestellt: Geschäftsführer: Bissinger, Peter, Günzburg, *20.02.1978.
2013-10-09: d. Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2013 hat die Ergänzung der Satzung um § 14 (Aufsichtsrat) sowie die Änderung und Umnummerierung des bisherigen § 14 (Schlussbestimmungen) in § 15 beschlossen.
2013-12-17: d. Donau. Beim Amtsgericht Augsburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
2015-03-06: d. Donau.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bissinger, Peter, Günzburg, *20.02.1978.
2017-02-11: d. Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2017 hat die Aufhebung des § 14 der Satzung beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Bissinger, Anja, Günzburg, *01.01.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bissinger, Anja, Gundelfingen a.d.Donau, *01.01.1977. Erteilt: Einzelprokura: Radler, Jörg, Nördlingen, *29.01.1985.
2019-02-19: d. Donau. Erteilt: Einzelprokura: Weber, Robert, Ellwangen, *09.07.1982.
2019-11-12: d. Donau. Prokura erloschen: Weber, Robert, Ellwangen, *09.07.1982.
2020-04-23: d. Donau. Die Bissinger Document Solutions GmbH mit dem Sitz in Gundelfingen a.d.Donau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-11-06: d. Donau. Geschäftsführer mit Geburtsdatum neu vorgetragen: Geschäftsführer: Bissinger, Siegfried, Gundelfingen a.d. Donau, *22.08.1946, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Bissinger IT-Solutions mit dem Sitz in Gundelfingen a.d.Donau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-18: d. Donau. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 28.04.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Bissinger Asset GmbH mit dem Sitz in Gundelfingen a.d. Donau übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.