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Tönnies Holding ApS & Co. KG

Computer Software, Sausages, Fleischersatzprodukte..., Lebensmittelbranche, Agrarblog, Lebensmittelhersteller, Studienpraktikum, Teledienstes, Klimaplattform
Adresse / Anfahrt
In der Mark 2
33378 Rheda-Wiedenbrück
Kontakt
32 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 32 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-28:
Einzelprokura: Nottbrock, Daniel, Rheda-Wiedenbrück, *17.07.1976.

2006-03-01:
Prokura erloschen: Nottbrock, Daniel, Oelde, *17.07.1976.

2009-07-30:
Geschäftsanschrift: In der Mark 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück.

2011-01-12:
Nach Änderung der Firma nunmehr: Neue Firma: Tönnies Holding GmbH & Co. KG.

2011-01-31:
Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft entweder durch zwei von Ihnen gemeinsam oder durch einen von Ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Daake, Günter, Rheda-Wiedenbrück, *30.07.1943, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter oder einem Prokuristen. Nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung: Persönlich haftender Gesellschafter: B. & C. Tönnies Holding-Unternehmensbeteiligung GmbH, Rheda-Wiedenbrück (AG Gütersloh HRB 6736), einzelvertretungsberechtigt.

2011-03-15:
Nach Umfirmierung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Tönnies Holding-Unternehmensbeteiligung GmbH, Rheda-Wiedenbrück (AG Gütersloh HRB 6736), einzelvertretungsberechtigt.

2013-10-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2013 mit der Tönnies Bauplanungs GmbH mit Sitz in Rheda-Weidenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HR B 5805) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-12-19:
Neue Firma: Tönnies Holding ApS & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Tönnies Holding Verwaltungs ApS, Brörup / Dänemark (Erhvervsstyrelsen, CRV 38568671), einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Tönnies Holding-Unternehmensbeteiligung GmbH, Rheda-Wiedenbrück (AG Gütersloh HRB 6736).

2021-12-21:
Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: Tönnies Holding Verwaltungs ApS, Brörup / Dänemark (Erhvervsstyrelsen, CRV 38568671), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2021 ein Teil des Vermögens der ZM Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Böklund (Amtsgericht Flensburg, HRA 9238 FL) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-10:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.12.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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