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TBS Truck & Bus Service Heinsberg GmbH & Co. KG

Autohaus, Kfz-Werkstatt, Anhänger und Auflieger..., Nutzfahrzeugreparatur, Soon, Stützpunkt, MAN/SCANIA, ABSCHLEPPSERVICE
Adresse / Anfahrt
Gladbacher Straße 41
52525 Heinsberg
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-10-07:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur und Vermietung von Kraft- und Nutzfahrzeugen aller Art und der Handel mit Fahrzeugteilen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Johannes-Pellen-Straße 16, 41844 Wegberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MAN Truck & Bus Service Heinsberg Verwaltungs GmbH, Heinsberg (Amtsgericht Aachen HRB 17122), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-02-03:
Nach Umfirmierung nunmehr: Neue Firma: TBS Truck & Bus Service Heinsberg GmbH & Co. KG. Nach Umfirmierung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: TBS Truck & Bus Service Heinsberg Verwaltungs GmbH, Heinsberg (Amtsgericht Aachen HRB 17122), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-02-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Gladbacher Straße 41, 52525 Heinsberg.

2012-11-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Autohaus Josef Neuner GmbH mit Sitz in Heinsberg (Amtsgericht Aachen HRB 10124) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.