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THB GmbH

Hygiene, Technische
Adresse / Anfahrt
Neufeldstraße 8
85232 Bergkirchen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2014. Geschäftsanschrift: Eichenweg 3 b, 85232 Bergkirchen-Günding. Gegenstand des Unternehmens: Handel, Vertrieb, Planung, Auslegung und Einbau von Produkten zur Trinkwasserhygiene. Erstellung von Probenahmeplänen und Einbau von Probenahmeventilen, Durchführung von Wasserbeprobungen nach Trinkwasserverordnung, Gefährdungsanalysen, Erstbegehungen und Hygiene-Untersuchungen nach VDI 6023, Spülung und Desinfektion von Trinkwasseranlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kürzl, Patrick, Bergkirchen-Günding, *04.05.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-22:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Neufeldstr. 8, 85232 Bergkirchen.

2018-07-18:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.06.2018 mit Nachtrag vom 12.07.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen Teile des Vermögens auf die KEBOS Hygienic Solutions GmbH mit dem Sitz in Bergkirchen übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.