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TLB architekten ingenieure GmbH

Architekt
Adresse / Anfahrt
Beim Strohhause 27
20097 Hamburg
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7 Ansprechpartner/Personen
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mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2008. Gegenstand: ausschließlich gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken ( vgl. 1 Abs. 1 Nr. 1 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchG) zur Berufsgruppe "Architektur" ). Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bernhardt, Lutz Erik, Bad Oldesloe, *31.05.1964; Längericht, Christoph Hans, Hamburg, *14.05.1967; Thiesemann, Uwe, Hamburg, *11.03.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-07-22:
Eintragung Nr. 1 Spalte 2 vom 23.06.2008 von Amts wegen berichtigt: Der Gegenstand lautet richtig: Die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchG) zur Berufsgruppe "Architektur").

2017-09-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 . Änderung zur Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hamburgisches Architektengesetz - HmbArchtG - zur Berufsgruppe "Architektur") sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen sowie die Koordinierung, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung eines Vorhabens und die Erstellung von Fachgutachten (§ 1 Abs. 2 HmbArchtG) und die Mitwirkung bei der Orts-, Stadt- und Landesplanung (§ 1 Abs. 3 HmbArchtG). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.