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TP FinanzKonzept & VorsorgeManagement GmbH

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Feldborde 15
34305 Niedenstein
2x Adresse:

Friedrich-von-Schiller-Straße 25
95444 Bayreuth


Von-Brug-Straße 2
82467 Garmisch-Partenkirchen


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3x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2012 mit Änderungen vom 26.02.2013 in § 1 (Firma) und 24.04.2013 in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens). Geschäftsanschrift: Feldborde 15, 34305 Niedenstein. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Beratung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Immobilien. Die Gesellschaft erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung und -beratung, sowie die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1 a S. 2 Nrn. 1, 1 a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalan- lagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, sowie Beratung und Vermittlung von Beteiligungen in Form von KG-Modellen zwischen Kunden und den in § 2 Absatz 6 S. 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Somit erfolgt die Anlagenvermittlung wie - beratung ausschließlich nach der Ausnahmeregelung nach § 34 f Absatz 1 und 2 GewO. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Pister, Thomas, Niedenstein, *04.02.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-10-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Beratung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Immobilien. Die Gesellschaft erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung und -beratung, sowie die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1 a S. 2 Nrn. 1, 1 a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, sowie Beratung und Vermittlung von Beteiligungen zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Somit erfolgt die Anlagevermittlung wie -beratung ausschließlich nach der Ausnahmeregelung nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 GewO. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.

2016-08-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung und Beratung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Immobilien sowie die Vermittlung juristischer und notarieller Dienstleistungen. Weiterhin die Vermittlung von Edelmetallen und Diamanten. Die Gesellschaft erbringt weiterhin die Anlagenvermittlung und -beratung sowie die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1a S. 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, sowie Beratung und Vermittlung von Beteiligungen zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 S 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Somit erfolgt die Anlagevermittlung wie -beratung ausschließlich nach der Ausnahmeregelung nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 GewO. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.

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